Hallo Zusammen,
ich muss für eine Mitarbeiterin welche am 15.10.22 ausgeschieden ist jetzt im Dezember eine Prämie in Höhe von 500 € abrechnen.
Sie war vom 01.06.22 - 15.10.22 mit mtl. 1.200 € beschäftigt. Ich habe nun im Dezember das Häkchen Einmalzahlung nach Austritt aktiviert und die Elstamanmeldung zum 01.12.22 durchgeführt. Auf der Probeabrechnung werden keine SV- Beiträge einbehalten. Liegt es an den neuen Mini bzw. Midijobgrenzen? Aber wird die Einmahlzahlung nicht dem letzten Monat vor Austritt sv-rechtlich zugerechnet und da war ihr Gehalt bei 1.200 €.
Kann mir jemand erklären, wieso keine SV- Beiträge im Dezember bei der Auszahlung der Prämie von 500 € abgezogen werden? Oder habe ich evtl. was falsch geschlüsselt.
So pauschal schwer zu sagen...
Was sagt das Hinweis-/Fehlerprotokoll dazu?
Ist die Prämie auch als Einmalbezug geschlüsselt?
Hinweis / Fehlerprotokoll gibt es zu diesem Sachverhalt nicht.
Ja, die ist als Einmalbezug geschlüsselt.
Die Prämie wird sv- und steuerrechtlich laut Probeabrechnung im Dezember berücksichtigt. Beitragspflichtige Einnahme AN werden 0,00 € angegeben. Bei KV,RV,AV, PV-Brutto im Dezember um die 353 €.
Aber müsste aus SV-Sicht die 500 € nicht im letzten Abrechnungsmonat der Beschäftigung als Oktober berücksichtigt werden und nicht im Dezember?
Hallo,
Einmalbezüge werden immer in dem Monaten verbeitragt, in dem diese abgerechnet werden. Anders ist es, wenn der Einmalbezug die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt.
Soll der Einmalbezug im Oktober verbeitragt werden, muss dieser auch im Bearbeitungsmonat Oktober abgerechnet werden.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Dokument 5303235 .