Hallo Frau Kaiser, letztendlich gibt zwei Möglichkeiten, Sammelpositionen auf dem Kontoauszug in Einzelpositionen zu sehen: Sie schicken die Zahlungsaufträge mit dem Kennzeichen Batch-Booking "Verarbeitung als Einzelbuchung" an die Bank. Voraussetzung dafür ist, dass Ihre Bank Batch-Booking unterstützt. Wir empfehlen, im Vorfeld mit Ihrem Kreditinstitut abzuklären, ob - und gegebenenfalls welche - Vereinbarung für Batch-Booking erforderlich sind. Wenn die Gebühren für Ihre Kontoführung u.a. von den Einzelpositionen auf dem Kontoauszug abhängig ist, hat die Einstellung auch darauf Einfluss. Sie bleiben bei der Sammelposition auf dem Kontoauszug, lassen sich aber die Einzelpositionen dazu anzeigen. Das wissen die Zahlungsverkehrs-Programme von DATEV dadurch, dass der ursprüngliche Zahlungsauftrag über unsere Programme an die Bank geschickt wurde. In Bank online erreichen Sie das durch bereits erwähnte Einstellung - unter der von Frau Linberg genannten Einschränkung: die Zahlung wurde über das Programm an die Bank übermittelt. Ihre Steuerberaterin kann sich das Zahlungsarchiv aus Unternehmen online abholen und die darin enthaltenen Daten dann zum Auflösen der Sammelpositionen nutzen. Einen Überblick über alle Möglichkeiten zum Auflösen von Sammelzahlungen finden Sie im Dokument 1032121, Ihr konkreter Fall wird im darin verlinkten Dokument 1071059 beschrieben. Mit freundlichen Grüßen Uwe Heger Produktmanagement und Service Zahlungsverkehr DATEV eG
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