Sehr geehrte Frau Weber-Nützel, auch ich empfehle meinen Mandanten das unternehmen online und die Nutzung der Auftragsverwaltung. Bisher konnte einer meiner Mandanten auch seine Gutschriften hierüber abbilden. Ich bin nun doch ein wenig verärgert, dass er dies nun nicht mehr vornehmen kann. Das Programm DATEV Auftragswesen online unterstützt laut Ihrer Antwort keine Abrechnung durch den Kunden per Gutschrift. Ich bitte darum, dies doch einmal zu prüfen und eventuell lässt sich dies ja auch wieder programmieren. Die Nutzer sind sicherlich in der Lage den Unterschied zwischen Rechnungskorrektur und Gutschrift zu erkennen. Zumal das Programm diese Funktion vorher im Umfang mit enthielt. Mit freundlichem Gruß Michaela Koch
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