Hallo Zusammen, ich habe eine Sache, die mich immer noch beschäftigt und vielleicht kann mir einer das ❓ in meinem Kopf mit einem 💡 ersetzen: Bei der Berechnung des AG-Zuschusses zum KUG st-pfl. + sv-frei (wurde jetzt geändert auf st-frei) macht mich bei der Berechnung stutzig, ob ich noch abzgl. Feiertag i.H.KUG abziehen muss. Also folgendes: ausgezahltes Feiertags-KUG - 24,60 € Brutto-Soll-Entgelt Gesamt - 1.841,42 € Brutto-Ist-Entgelt Gesamt - 1.113,23 € + Brutto-Ist-fiktives Entgelt aus Feiertags-KUG - 100,44 € Brutto-Soll Gesamt - 1.841,42 € Brutto-Ist Gesamt - 1.213,67 € Aus der Differenz zwischen dem Brutto-Soll und Brutto-Ist sind 80 % zu berechnen. 1.841,42 € - 1.213,67 € = 627,75 € x 80 % = 502,20 € So dann muss noch KUG abgezogen werden: 502,20 € - 150,48 € KUG - 24,60 € Feiertags-KUG = 327,12 € Dann wären die 327,12 € die 80 % st-pfl. + sv-freie (bzw. st-freie + sv-freie) Grenze. Oder muss ich nur 502,20 € - 150,48 € KUG rechnen = 351,72 € 80 Grenze? Da hängts bei mir und im Gesetz § 1 (1) NR. 8 SvEV steht nur "...soweit sie zusammen mit dem Kurzarbeitergeld 80 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen dem Sollentgelt und dem Ist-Entgelt nach § 106 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch nicht übersteigen" LG Carina
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