Hallo, ich weiß gar nicht warum hier thematisiert wird, wie es passieren konnte, dass die STE ohne Zustimmung ans Finanzamt übermittelt wurde. Das war nicht die Fragestellung oder die Story in diesem Thread. Der richtige Weg ist Einspruch einzulegen und eine Berichtigung des Bescheide zu beantragen. Wenn die Angelegenheit bei der Rechtsbehelfstelle ist, dann ist sie grundsätzlich dort angelangt, wo sie hingehört; beim Sachbearbeiter der den Einspruch bearbeiten muss. Wenn es Änderungsmöglichkeiten gibt, weil die Gewinnermittlung falsch ist, kann die Rechtsbehelfstelle auch nichts anderes machen, als dem Einspruch zuzustimmen und die Veranlagung wunschgemäß durchzuführen. Gruß Martin Heim
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