Hallo, ich bin kein Anwalt, habe mir aber folgende Logik gemerkt: Bei Beginn einer Tätigkeit, wird zu Beginn geprüft. Steht nur die Eintragung noch aus, gilt der Status ab Beginn, um den ständigen Wechsel zu verhindern (Rechtssicherheit von Anfang an). Besteht bereits eine GF-Tätigkeit, ist die Rechtsmachtsänderung erst dann relevant, wenn aus den im HR ablesbaren Dokumenten erkenntlich, weil erst dann die wesentliche Änderung wirksam ist. Letztendlich prüft die DRV meist den aktuellen Status, daher geht das ggf. auch mal durch, dass die Eintragung ein/ zwei Monate später erst war. VG
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