Hallo!
Wir arbeiten mit Lodas.
Wir rechnen bereits seit dem alten Jahr eine BAV ab.
Umwandlung durch Arbeitnehmer und Zuschuss vom AG (Steuer und SV frei) dazu.
Das SV und Steuerbrutto vermindert sich um den Umwandlungsbetrag des AN.
Der Zuschuss selbst bleibt unberücksichtigt, das SV und Steuerfrei.
Das Gesamtbrutto umfasst das reine Gehalt ohne Umwandlung und ohne AG Zuschuss.
Die Mitarbeiterin behauptet nun, dass das SV und Steuerbrutto auch noch um den AG Zuschuss vermindert werden muss,
was wir hier im Büro anders sehen.
Der Zuschuss muss wie eine Gehaltserhöhung steuerfrei angesehen werden, die direkt durch AG an die Versicherung gezahlt wird.
Was meint Ihr dazu? Ich hoffe, dass unsere Abrechnung korrekt ist.
Kann mir jemand helfen?
Hallo,
also hier liegt die Mitarbeiterin falsch. Der AG-Zuschuss ist steuer- und Beitragsfrei. Außerdem ist es ein Zuschuss und keine Gehaltsumwandlung, sodass dieser Betrag nicht das SV- und Steuerbrutto kürzen darf. Außerdem wird dieser Betrag weder im Gesamtbrutto noch im Nettobetrag mit einberechnet.
Gruß
Hallo, Eure Abrechnung ist richtig.
Als Hinweis für die MA: bei Addition der Bruttobestandteile ihrer Gehaltsabrechnung, wird sie feststellen, das der AG-Zuschuß weder im Steuer- noch im SV-Pflichtigen Brutto enthalten ist, und von da her auch nicht gekürzt werden kann.
Ich hoffe es hilft.
VG
Danke schonmal an euch!
Sie argumentiert aber so: wenn ihre bav ohne den Zuschuss abgerechnet werden würde, würde sich das SV und Steuerbrutto ja aber auch um Gesamtsumme verringern und sie könnte jetzt ja nicht bestraft werden, nur weil Ag sie bezuschussen wollte! ich kann es ihr nicht verständlich machen, dass der Zuschuss keine Umwandlung ist!
Beim vorherigen Arbeitgeber hatte sie gleiches Gehalt und gleiche BaV und dort wurde angeblich der Zuschuss mit in Abzug gebracht bei SV und Steuer. Dort wurde aber auch der Ag Zuschuss im netto abgezogen.
ich ahne böses, diese Abrechnung hört sich schon falsch an. Sie will sie mir mal mitbringen
Hallo Herr Meier,
wenn Sie es so nicht versteht oder verstehen will, dann würde ich mal folgende Probeabrechnungen generieren um es ihr zu verdeutlichen:
1. Ohne BAV
2. nur mit der BAV als Entgeltumwandlung ohne AG-Zuschuss
3. komplett mit AG-Zuschuss zur BAV
Vielleicht hilft das ja.
Danke! Das werde ich nochmal versuchen, wobei ihr die Abrechnung ohne BAV vorliegt.
Weiss jemand, wo man sowas schriftlich findet? Was man ihr geben kann.
Habe schon meine Lexika´s durchgesehen.....