Hallo Liebe Community, ich habe eine Frage zu Datev UO, vielleicht könnt ihr mir weiter helfen: Mandant nutzt die Bearbeitungsform "erweitert", "erfasst" die Belege und "stellt" mir diese dann bereit. Ich hole mir die Daten dann und bearbeite sie über "Buchungsvorschläge bearbeiten". Nun werden die Belege in UO ja mit "Bereitstellen" festgeschrieben. Beim Verlassen von "Belege buchen" ist "Buchungsinformationen beim Schließen der Belegerfassung übergeben" aktiviert. Jedoch kommt folgende Meldung: Es werden also keinerlei Buchungsinformationen an UO übergeben. Deshalb nicht, weil die Belege in UO ja mit "Bereitstellen" festgeschrieben werden, oder? Ich frage mich nur, warum im Dokument 1071560 unter Punkt 5.1.3 die Info "Buchungsinformationen aus dem jeweiligen Datev Rechnungswesen-Programm übergeben" abgedruckt ist, wenn doch tatsächlich gar nichts übergeben werden kann. Auch werden die Belege in UO nicht als "gebucht" gekennzeichnet. In den Protokollen zu den Belegen in UO hört die Protokollierung auch mit "Festgeschrieben" auf. Folglich werden also alle Änderungen/Ergänzungen, welche durch Kanzlei-REWE gemacht werden, nicht mehr zurückgeschrieben? Der Hinweis "für die es kein Dokument gibt" klingt auch etwas verwirrend. Ist das so korrekt oder machen wir etwas falsch? Nicht das wir jetzt Jahre so verbuchen und dann kommt das Finanzamt mit der Aussage: Das Programm wurde nicht GoBD-konform verwendet, das Programm hätte so oder so verwendet werden müssen .... Besten Dank für Eure Mithilfe.
... Mehr anzeigen