@t_r_ schrieb: @meysa schrieb: Eine Fahrt mit den halben km zu erfassen ist leider nicht möglich, da sowohl die Anzahl der Fahrten als auch die Entfernungs-km nur jeweils Monatsbezogen erfasst werden können. Sie haben tatsächlich jemanden, der bei einem Entfernungskilometer die Aufzeichnungen führt? Selbst bei einem Auto von Liste 100 tsd. sind das gerade einmal EUR 30,00 Besteuerungswert. Wow, so jemand ist aber doch dann auch höchstens 1x in der Woche einen 1/2 Tag da, damit er noch einmal mindestens 4 Kilometer Besteuerung in der Woche spart. Hier scheint es ein Missverständnis zu geben. Es war nie die Rede davon, dass die Entfernung nur 1 km beträgt. Im Gegenteil! Es geht gerade um die Mitarbeiter mit einer großen Entfernung. Der Vorschlag lautete, die halben Tage doch einfach als ganze Tage, aber mit halben km zu erfassen. An dieser Stelle bereits der Hinweis: ein Monat, mit nur einem halben Tag dürfte die absolute Ausnahme sein. Praktisch sind es doch eher einige ganze Tage (oder halbe Tage, die sich zu ganzen Tagen aufsummieren) und zusätzlich ein halber Tag. Also z.B. 5,5 Tage. Zurück zum Vorschlag: Wenn die Erfassung über die dafür vorgesehenen Felder in der PKW-Nutzung beim Mitarbeiter erfolgen soll, müssen die Entfernungs-km und die Tage angegeben werden. Beide Angaben sind nur monatsbezogen möglich (Gültig ab: MM/JJJJ). Es kann also in einem Monat nur eine Angabe der km und eine Angabe der Tage existieren. Die Erfassung von 5 Tagen mit den tatsächlichen Entfernungs-km (z.B. 70) und 1 Tag mit den halben Entfernungs-km (hier also 35), ist daher nicht möglich. Es müssten dann die doppelten Tage (also 11) mit den halben km (35) angegeben werden. Darauf bezog sich meine Antwort. Ich war mir zudem nicht sicher, ob es Probleme gibt, wenn dadurch mehr als 15 Tage erfasst werden (z.B. 8,5 Tage werden zu 17 Tagen). Das scheint aber nicht der Fall zu sein. Die Problematik mit den 180 Tagen bleibt jedoch, denn bei konsequenter Nutzung dieser Variante wäre die Grenze ja bereits erreicht, wenn tatsächlich nur 90 Tage abzurechnen gewesen wären. Edit: Hinzu kommt, dass bei dieser Variante die Pauschalversteuerung nicht mehr korrekt vom Programm berücksichtigt werden kann. Ihr Lösungsvorschlag ist daher nicht wirklich praktikabel. Die Verschiebung von halben Tagen in den nächsten Monat und Zusammenfassung mit den halben Tagen dort ist da schon näher am richtigen Ergebnis, auch wenn da ebenfalls Differenzen entstehen. In einem aktuellen Fall macht es z.B. rund 8 EUR Unterschied (an Steuern und SV), je nach dem in welchem Monat ich den vollen Tag berücksichtige. Wenn dann womöglich noch in einem der beiden Monate die BBG überschritten ist und im anderen nicht, wird die Differenz noch größer. Spätestens bei halben Tagen am Jahresende ergibt sich aber das Problem, wie das ganze abgerechnet werden kann. Und da es eben nicht um "einen Kilometer" geht, sondern um 70 oder 120 oder auch 150 km (alles Beispiele aus der Praxis), kommen da durchaus größere Summen zusammen.
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