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KUG, private KV, erhöhter Leistungssatz ab dem 4. Monat

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letzte Antwort am 14.10.2020 17:19:38 von meysa
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Heidi2
Einsteiger
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Der betreffende Mitarbeiter verdient über der BMG und ist privat versichert und Selbstzahler. Seit März 2020 wird wird für ihn KUG abgerechnet. Seit Juni 2020 bekommt er den erhöhten Leistungssatz. Jetzt ist dem Mitarbeiter aufgefallen, dass er uns die ab 2020 gültigen Beiträge für seine private KV/PV nicht mitgeteilt hat. Bei einer Anpassung der Beiträge ab Januar korrigiert mir Lodas den bisher abgerechneten erhöhten KUG-Leistungssatz in der Juniabrechnung und errechnet den normalen KUG-Leistungssatz. Das macht in diesem Fall 148,75€ weniger KUG. Aus der Auswertung 102 ist allerdings nicht erkenntlich wieso, auch in der Literatur finde ich da keine Hilfe. Wieso hängt der private KV/PV-Beitrag mit dem Leistungssatz KUG zusammen? 

meysa
Beginner
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Was ist konkret mit einer "Anpassung der Beiträge" gemeint? Wurde der Arbeitgeberzuschuss erhöht?

 

Das niedrigere KuG dürfte sich eigentlich nur ergeben, wenn der Entgeltausfall jetzt weniger als 50% beträgt.

 

Möglich wäre das, wenn der Arbeitgeberzuschuss den steuer- und sv-freien Betrag übersteigt. Dann ist der übersteigende Betrag sv-pflichtiges Entgelt. Soweit der Arbeitgeberzuschuss in voller Höhe auch während KuG weiter gezahlt wird, ergibt sich eine Erhöhung des Ist-Entgeltes bei nicht vollumfänglicher Erhöhung des Soll-Entgeltes und die Entgeltdifferenz wird geringer.

 

Ansonsten fiele mir spontan nur noch ein, dass der Zuschuss falsch (das heißt sv-pflichtig) eingegeben wurde.

 

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Heidi2
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 4
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Ja. Der Arbeitgeberzuschuss wurde erhöht. Den Beitrag zur privaten KV/PV habe ich in den Personalstammdaten/Sozialversicherung/Private Versicherung eingepflegt. Somit wird der Arbeitgeberzuschuss ja automatisch in der richtigen Höhe ermittelt. 

 

Am Brutto-Sollentgelt bzw. Istentgelt hat sich gar nichts geändert

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meysa
Beginner
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Hallo Heidi2,

 

es kommt auf die Nettoentgeltdifferenz an. Also wie hoch die pauschalierten Nettoentgelte aus den Bruttoentgelten (Soll- und Istentgelt) sind.

 

Es klingt für mich aber auch mehr als verwunderlich, wenn sich absolut keiner der Werte verändert hat. Dann dürfte das eigentlich nicht sein.

 

Damit der höhere Satz wegfällt müsste entweder die 50%-Grenze unterschritten sein, oder in (mindestens) einem der Vormonate die Kurzarbeit entfallen sein (dann wäre es plötzlich nicht mehr der 4. Bezugsmonat).

 

Wenn beides nicht der Fall ist, würde ich Kontakt mit der Datev aufnehmen, damit das kontrolliert werden kann. Vielleicht handelt es sich um irgendeinen Fehler bei der Eingabe, vielleicht ist eine Lohnart nicht richtig angelegt, möglicherweise handelt es sich auch um einen Programmfehler.

Das sollte die Datev aber mit einem Blick auf die Daten und die Abrechnung aber zügig herausfinden können (vermutlich schneller, als hier ohne die Daten vorliegen zu haben zu rätseln).

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letzte Antwort am 14.10.2020 17:19:38 von meysa
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