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LN13374 Fehlermeldung

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letzte Antwort am 18.03.2022 15:06:46 von Gökhan_Aras
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s_rieker
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Hallo Zusammen, 

 

mit der aktuellen Lohnabrechnung (LuG V. 11.83) Februar 2022 bekomme ich folgenden Hinweis LN13374 bei den  geringfügig Beschäftigungen

s_rieker_0-1645537799755.pngund wieder erstellt.

 

Die ID Nummer bei den Minijobbern ist bereits erfasst worden. 

 

Handelt es sich hierbei um einen Programm BUG? Die Hinweisnummer war mal ein Problem im Jahr 2015 bzgl. der Unfallversicherungsmeldung (Abgabegrund 92), welcher in der DATEV Community als Beitrag existiert.

 

Vielen Dank für Ihre Hilfe und Unterstützung. 

 

Freundliche Grüße

Sören

TN
Fachmann
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Könnte es vielleicht sein, dass die ID nach dem Erstellen der 50er Meldung erfasst wurde?

Helena_1
Beginner
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Diese Meldung habe ich jetzt auch. Ist denn jemand bereits auf etwas gestoßen, was es sein könnte?

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rvh
Erfahrener
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Hallo zusammen,

 

die Meldung hatte ich diesen Monat auch in einem Fall, wo mir die Steuer-ID erst verspätet mitgeteilt wurde

rvh_0-1646074210786.png

Allerdings wurde direkt in der Folgezeile die Jahresmeldung gleich wieder erstellt - dieses Mal wohl mit Angabe der Steuer-ID ...

 

Insofern ist das Verhalten m.E. schlüssig und ergänzt die ursprünglich unvollständige Meldung.

 

Schönen Abend.

 

NACHTRAG: Leider wird die Steuer-ID nicht auf der Meldebescheinigung angedruckt. Es wäre sicher hilfreich, wenn diese Angabe mit angedruckt würde, um hier Klarheit zu schaffen.

Herzliche Grüße aus Nordbaden
Rolf
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„Das Problem zu erkennen, ist wichtiger, als die Lösung zu erkennen, denn die genaue Darstellung des Problems führt zur Lösung.“
(Albert Einstein, 1879-1955)
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s_rieker
Beginner
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danke für die Antworten. 

 

so war es bei mir auch. Allerdings war mir die Hinweismeldung mit der Nummer nicht ganz klar.

 

Der Nachtrag finde ich auch eine gute Idee.

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


der Steuerbaustein wird im Datensatz nur im Hintergrund gemeldet. In Einzelfällen wäre es mit Sicherheit hilfreich, wenn die Steuer-ID auf der Meldebescheinigung mit angedruckt wird. Es gibt jedoch keine Verfahrensbeschreibung die besagt, dass die Steuer-Identifikationsnummer auf den SV-Nachweisen (DEÜV) angedruckt werden muss.

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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rvh
Erfahrener
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Hallo @Astrid_Preuß ,

 

so weit war mir das schon klar, aber ...

 

- es spräche wohl auch nichts dagegen, diese Angabe zusätzlich einfach zu machen

 

- man könnte auch den LN13374 dahin gehend verbessern, dass dort beim Storno und der Neuerstellung als Grund "Ergänzung der Steuer-ID" mit ausgegeben wird.

 

Egal, welche der beiden Varianten Sie realisieren - es dient immer der Klarheit und vermeidet solche Irritationen wie aus diesem Thread ersichtlich.

Herzliche Grüße aus Nordbaden
Rolf
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„Das Problem zu erkennen, ist wichtiger, als die Lösung zu erkennen, denn die genaue Darstellung des Problems führt zur Lösung.“
(Albert Einstein, 1879-1955)
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TN
Fachmann
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Wer weiß, ob nicht in irgend einer Datenschutzecke interpretiert werden kann, dass nur nach Verfahrensbeschreibung verfahren werden darf....

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rvh
Erfahrener
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Das hielte ich aber dann doch für sehr "an den Haaren herbei gezogen" ...

 

Denn für den 1. Spiegelstrich gilt: alle Adressaten dieses Dokuments kennen diese Angabe eh, weil sie für die ordnungsgemäße Abwicklung erforderlich ist. Und wenn der AN dieses Blatt dann doch irgend jemandem weitergeben wollte, kann er - wie bei der Lohnabrechnung anerkannter Weise auch - durch Schwärzung diese Angabe entfernen.

 

Und für den 2. Spiegelstrich geht es lediglich um eine zusätzliche erläuternde Angabe im Fehler-/Hinweisprotokoll der Abrechnungssoftware, d.h. hier geht gar nichts nach außen.

 

So sehr ich Verständnis für den Datenschutz als solches habe - wir sollten die "Kirche im Dorf lassen" und nicht alles immer gleich mit der Datenschutzkeule wegschlagen.

Herzliche Grüße aus Nordbaden
Rolf
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(Albert Einstein, 1879-1955)
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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 10 von 12
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Hallo,


vielen Dank für Ihre Anmerkungen und Ihren gedanklichen Input.


Gerne geben wir diesen Sachverhalt zur Prüfung weiter. Sobald uns Näheres bekannt ist, werden wir Sie an dieser Stelle darüber informieren.

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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meysa
Beginner
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Ich habe diese Meldung jetzt auch bekommen, obwohl die Steuer-ID bereits erfasst war.

Ich habe extra nochmal überprüft (mittels Feldprotokollierung): Die IDs waren alle vor Erstellung der Januar-Abrechnungen erfasst.

Mit den Januar-Abrechnungen wurden die Jahresmeldungen jedoch ohne die Steuer-ID erstellt.

Jetzt werden diese storniert und neu erstellt.

 

Weiß inzwischen jemand, wie das kommt?

 

Und vor allem:

Wird das in allen Fällen automatisch korrigiert oder muss ich jetzt alle Meldungen noch mal kontrollieren?

Was ist mit Mitarbeitern, die inzwischen ausgeschieden sind?

 

Danke und beste Grüße!

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DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 12 von 12
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Hallo,


aktuell können wir Ihnen leider noch kein Update zu dem beschriebenen Sachverhalt geben. Die Prüfung unsererseits dauert weiterhin an und wir werden an dieser Stelle informieren, sobald Näheres bekannt ist.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 18.03.2022 15:06:46 von Gökhan_Aras
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