Ein indAnl ist wird ja zumeist in der V+V erstellt. Wenn Sie bspw. die sonstigen Werbungskosten (GrSt etc.) einzeln in der indAnl aufführen und die dann auch als Einzelwerterfassung in den sonstigen Werbungskosten aufführen möchten, wird eine Null, wie beschrieben, eben nicht übernommen, sondern in dem Feld im Formular entsteht ein Leerfeld mit dem blauen Viereck, das auf einen Exportplatzhalter hinweist. Haben Sie im Vorjahr dort manuell, ohne indAnl, einen echten Wert eingetragen, ist alles in Ordnung; wollen Sie aber eine "0" eintragen (weil für diesen Kostenpunkt im VAZ nichts anfiel), um das Feld als Merkfeld für das nächste Jahr zu behalten, erfolgt auch hier ein Leerfeld und Sie erhalten diese Fehlermeldung. Ich habe dies eben nochmals nachgestellt. Sobald ich also bspw. eine 1 eintrage, ist der Fehler, logischerweise weg und ich kann übertragen. Natürlich gibt es in den Steuerprogrammen Felder, wo eine Null eingetragen werden kann, aber es geht ja um die Felder, in denen eine Null nicht akzeptiert wird, zu einem Leerfeld führt und damit eine Datenübertrag mangels ELSTER-Konformität nicht möglich ist. Dies war die Ausgangsfrage, dass bei Eintragung einer Null, kein Wert ausgewiesen wird und die Übertragung via ELSTER nicht möglich ist. Die Lösung wäre eben mit Eins oder Minus-Eins zu arbeiten, je nachdem, wie "mutig" man ist; ggf. lässt sich dieser Betrag als Korrekturbetrag in einem weiteren ähnliche "Problemfeld" neutralisieren. In der Praxis setze ich hier eben eine 1 zu Gunsten des Mandanten ein . . .
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