Hallo Herr Holleitner, ich antworte so spät, weil ich gestern selbst noch recherchierte und Ziffer 11 aus Artikel 3 de EU-Verordnung 910/2014 verweist auf die Anforderungen von Artikel 26. Insofern sind Ihre Aussagen zweifellos korrekt in Bezug auf die Signatur für die Steuerberaterbescheinigung. Allerdings ist die angesprochene Lösung 2 für Bescheinigungen nicht möglich, da für die eigene Signaturerstellung (mangels workflow) in den Signaturdiensten von FP-Sein kein workflow-Bericht oder eine Historie verfügbar ist. Damit erhalten wir also zwei Varianten der FES. Eine "einfache", welche die FP Sign im Auftrag unter ihrem Zertifikat signiert und eine "starke", die nach Verifzierung unter dem Zertifikat des tatsächlichen Adressaten signiert wird. Für die starke FES wäre dann dieselbe Verifzierung zur durchlaufen, wie bei der QES. Unterschied zwischen diesen bestünden dann m.E. nur noch darin, dass die FES kostenfrei wäre. Die einfache FES hat zumindest gegenüber einer EES den Vorteil, dass die Integrität des Dokumentes gesichert ist, womit diese nicht wertlos wird. In Anbetracht dessen, dass ich als Steuerberater bereits verifziert bin, nutze ich die starke FES mangels Option, da wie erwähnt kein ergänzender workflow-Bericht existiert, welcher den "Unterzeichnenden" identifizieren könnte. Gesellschafterbeschlüsse, Vollmachten, Bestätigungen durch den Mandanten u.ä. können wir in der Regel mit der einfachen FES einholen. Selbst Verträge könnten mir einer einfachen FES geschlossen, werden sofern kein ausdrückliches Schriftformerfordernis bestünde. Für die Unterzeichnung des Jahresabschlusses durch den/die GmbH-Geschäftsführer fordern wir (als Kanzlei-Service) eine QES an und weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Jahresabschluss alternativ auszudrucken wäre und mit Originalunterschriften aller Geschäftsfüher gezeichnet werden muss. Danke für Ihre Infos, womit wird den Sachverhalt ein wenig entwirren konnten. Nun würde ich den Gedanken einer "einfachen FES" gerne weiter spinnen, um eine Identifikation des Unterzeichnenden zu erreichen, ohne eine gesonderte D-trust/signme-Verifzierung zu durchlaufen. Wir fordern also eine FES (ohne signme) an oder erteilen als Steuerberater eine Bescheinigung mit einfacher FES. Als weitere Identifikation nutzen wir als 2FA die Mobilfunknummer und SMS-Code. In der EU dürfen SIM-Karten nur nach vorgängiger Ausweisprüfung herausgegeben werden und somit gelten Mobiltelefonummern als sicheres Identitätsmerkmal für eine FES. Wenn nun die einfach FES verwendet wird und FP Sign im Auftrag für den Adressaten signiert erhalten wir in den Unterschriftsinformationen auch den Namen des Signierers, was jedoch für eine zweifellose Identifikation nicht ausreicht; das Zertifikat ist von FP Sign und "unser Weihnachtsmann" hätte sich mit einem Alter Ego registrieren können . . . Jetzt müsste FP Sign es also bewerkstelligen, dass die Info zur eingeholten 2FA sowie die Mobilfunknummer, wie der Name auch, ins Dokument transportiert werden und man könnte auf den workflow-Berichte verzichten. Abgesehen davon wird mir auch klar, warum Sie sich von @Jakob_Rauch wünschten, dass die Mobilfunknummer im workflow-Bericht nicht codiert ausgewiesen werden sollte............. Wissen macht Ahhh !!! 😉 Inwieweit dies technisch überhaupt machbar ist, kann ich nicht sagen. Allerdings ist eine zusätzliche Ablage des Berichtes zu jedem signierten Dokument m.E. technisch nicht optimal gelöst, da diese Dokumente doch die Dokumentenablage aufblähen und jeweils ein hohes Dateivolumen besitzen. Insofern wäre ich noch auf die Antwort gespannt, ob die workflow-Berichte im Portal archiviert bleiben.
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