Du hattest selbst das Problem der Dubletten ins Spiel gebracht und nach einer Nacht drüber, ist mir noch das ein oder andere in den Sinn gekommen. Für die Erstellung, Übermittlung und Empfang einer E-Rechnung gibt es im Prinzip zwei Alternativen: Plan A: Der Rechnungsempfänger richtet ein Empfangspostfach ein und erhält die Rechnungen in dieses Postfach und nicht zusätzlich per E-Mail. Datenschutzrechtlich natürlich vorteilhafter, als die Rechnungen weiterhin einfach per E-Mail zu versenden. Der Empfänger erhält eine Benachrichtigung in seinem persönlich eingerichteten Postfach, kann die Rechnung einsehen und natürlich direkt weiterverarbeiten. So der ideale Vorgang. Plan B: Plan B auch aus dem Grund, weil die Zustellung per E-Mail einer E-Rechnung nur einen Auffangtatbestand darstellt, da eben die Wenigsten ein solches besitzen. Mangels E-Rechnung-Postfach muss dann die Rechnung zwangsläufig via E-Mail zugestellt werden. Das ist keine echte Option, sondern tatsächlich nur die Notlösung, wie ich das sehe. Nun kommt DATEV mit Unternehmen online und bietet quasi mit Belege online ein Postfach für E-Rechnungen für die Mandanten einer Kanzlei, was grundsätzlich ja schon mal sehr gut ist, da dieses auch gleich in die Arbeitsumgebung der übrigen Belege integriert ist. Die Grundidee (wenn sie dann so aussehen soll) ist damit schon ganz gut gelungen. Du hattest da m.E. schon einen Riecher in Bezug auf diese "Dubletten". Würde man die Rechnung nun direkt nach Unternehmen online übermitteln und nochmals via E-Mail liefe man Gefahr, dass die Rechnung im zweiten Fall manuell oder per Regel via Upload mobil nochmals übermittelt wird. Es könnte natürlich durchaus sein, dass dies der Gedanke bei der DATEV war, aber dem stünde entgegen, dass wir jetzt nach über zehn Jahren Unternehmen online diese Fälle an einer Hand abzählen können; also hat hier jemand eine Schutzfunktion in die Praxis interpretiert, die im Prinzip nicht nötig ist. Ich habe noch keine Praxiserfahrung mit der Zustellung der E-Rechnung und wie sich dies in der Folge beim Mandanten abspielt, aber jedenfalls wäre es grotesk, diese Benachrichtigungsfunktion so auszuführen, dass bei jedem Belegzugang eine Benachrichtigungs-Mail ausgelöst wird. Insbesonder dann, wenn der Mandant selbst seine Belege einscannt und hochlädt; das wäre ja eine stümperhafte Vrogehensweise (mit Verlaub); sofern eine Mitteilung jedoch dann erfolgt, wenn bspw. eine Rechnung via Upload Mail von Dritten übermittelt wird oder per Regel weitergeleitet würde, sähe das schon anders aus, hilft aber nur bedingt weiter. Ich persönlich und ein paar Mandanten sind längst dazu übergegangen eingescannte Rechnungen nicht mehr hochzuladen, sondern auch direkt via Upload Mail an UO weiterzuleiten, da dies der effizientere Weg gegenüber dem herkömmlichen Hochladevorgang darstellt. Gerade wenn kein Belegfreigabe eingerichtet ist, sieht der workflow so aus: 1. Rechnung geht ein und wird geprüft. 2. Rechnung wird via Upload Mail weitergeleitet. 3. Rechnung wird via Online-Banking-App direkt mit dem Smartphone bezahlt, womit auch der Umweg über Bank online nicht mehr nötig ist; insbesondere dann, wenn der Mandant, dank Automatisierungsservice, im Prinzip gar nicht mehr in Belege online oder Bank online rein muss. Im Prinzip muss der Mandant für das Hochladen einer Rechnung sowie der Bezahlung derselben NICHT einmal Unternehmen online, Belege online, Bank online ... öffnen. Schnell, gerade, zielgerichtet. Wenn die Beschreibung von @erzix so zutreffend ist, wäre das ja ein Schritt zurück. Wenn eine Benachrichtigungs-Mail mit Link erfolgt, sollte dieser direkt auf die betreffende Rechnung führen, aber nicht nur einfach in den Posteingang, wo sich ggf. schon dutzende andere Belege "tummeln". Ich bin noch sehr gespannt, wie sich das Thema E-Rechnung, Zustellung, Kenntnisnahme, Verbuchung etc. entwickelt, aber im Moment muss ich leider insgesamt einen Rückzieher machen, obwohl ich die Umstellung kanzleweit auch für 01/2024 geplant hatte, da eine Umstellung zum jetzigen Zeitpunkt eine Verschlechterung der Arbeitsabläufe darstellt. Grundsätzlich wäre es m.E. zu begrüßen, wenn eine Rechnung nicht mehr per üblicher E-Mail an den Adressaten gesandt wird, aber er sollte dann zumindest zielsicher und barrierefrei, aus seiner Benachrichtiungs-Mail, zu seiner Rechnung geführt werden und nicht in einem "Wust" von sinnlosen Benachrichtigungs-Mails die Richtige suchen zu müssen. Wie das aktuell gelöst ist, kann ich mangels Praxiserfahrung nicht sagen, aber mir fallen spontan ein Dutzend Mandanten ein, die nicht "amused" werden, wenn sie Ihre Rechnung nicht "aktiv" zu Gesicht bekommen würden. Womöglich stehe ich da noch nicht tief genug im Thema und würde gerne mehr Informationen, insbesondere von der DATEV konkret dazu haben; ggf. gibt es auch bereits Dokumente zu den Arbeitsabläufen (aber bitte nur die, die auch konkret den Sachverhalt behandeln). Vielen Dank vorab. Leider hat sich bereits mit einer "Testumstellung" eines kleineren Mandanten bereits ein Problem aufgetan, der keine SEPA erteilt hat und immer mal wieder eine Rechnung per E-Mail übersehen hat, was sich jetzt natürlich noch steigert, wenn er mehrfach täglich Benachrichtigungen zu Belegzugängen erhält und ihn das nach kurzer Zeit "betriebsblind" macht. edit: @metalposaunist schrieb: Wie geschrieben: Weil der Berater an der gängigen Praxis anderer wie 1und1, Telekom, Vodafone, ... als "Lieferant" dran vorbei geht. Was ist gängige Praxis ? Die Telekom sendet mir nach wie vor die Rechnungen per E-Mail zu. Bei Congstar, als Teil der Telekom, kann man seinen Rechnungen nur noch aktiv aus dem Portal abholen (nach Benachrichtigungs-Mail), sofern man keinen "invoice-fetcher" o.ä. einsetzt. edit2: Möglicherweise ist hier (mal wieder) ein workaround notwendig, in dem man die Rechnung eben nicht mehr nach Unternehmen online senden lässt und nur noch den nutzt, womit zwangsläufig wieder eine E-Mail an den Mandanten generiert wird. Der Mandant leitet diese dann manuell oder per Regel an die Upload-Mail-Adresse weiter und der Mandant wird dann eben die Steuerberaterrechnung ebenso behandeln müssen, wie alle anderen auch. Herr rahagena präferiert bspw. dieses Modell, was nun wohl zwangsläufig in greifbare Nähe gerückt wird. Aber nun allen Mandanten nach Jahren der Gewohnheit diese Hiobsbotschaft zu überbringen . . . hmm, semioptimal und habe da große Zweifel und ich weiß nicht, wovor ich meist Angst habe: Vor den Fragen meiner Mandanten hierzu oder vor meinen Antworten darauf. Ist also momentan für mich persönlich eine Zwickmühle und stelle mal definitiv nicht um. Im Prinzip sollte auch mit Ablage in Unternehmen online weiterin eine Rechnung per E-Mail zugestellt werden; hat bisher auch immer tadellos funktioniert...
... Mehr anzeigen