@f_mayer schrieb: Naja, wenn dafür die Datenübergabe von Rechnungswesen an Anlage EÜR diffiziler arbeitet, könnte es interessant sein, die Einzelerfassung von Anlagengütern ist nicht das einzige, ich meine dass derzeit die Aufgliederung der Betriebseinnahmen nach Umsatzsteuersachverhalten nicht unbedingt reibungslos funktioniert, zumindest wenn OPOS ins Spiel kommen. Dann ist da noch der Punkt Flexibilität um zukünftigen Anforderungen der Finanzverwaltung gerecht werden zu können. Wie ich im Nebenbeitrag erwähnte, übermittle ich seit Beginn an nur Summenwerte in der AVEÜR. Die Rückfrage zur Einzelüberlassung erfolgt ca. in einem von zehn Fällen und wird mit einem PDF-Druck von "Entwicklung des Anlagvemögens" via Sonstige Nachricht unter 5 Minuten insgesamt erledigt. Ich sehe und sah noch nie die Bewandtnis, MANUELL die Einzelerfassung von Wirtschaftsgütern in der AVEÜR vorzunehmen; auf die Idee kam ich schon gar nicht. In "vorauseilendem Gehorsam" jetzt für eventuelle, künftige Anforderungen der Finanzverwaltung bereits Lösungen zu suchen, deren Probleme noch in den Sternen stehen, sehe ich nicht als effizienzfördernd und damit unnötig an. 95% unserer Mandantenbuchhaltungen werden digital über UO abegewickelt. 75% davon sind EÜ-Rechner; insbesondere auch auf Grund der Erhöhung der Grenzen zu Buchführungspflicht, wird sich der Anteil eher erhöhen, statt verringern. 100% dieser EÜ-Rechner-Buchführungen werden über OPOS abgebildet, aber . . . . . . ich kann allerdings tatsächlich nicht behaupten, dass alles wunderbar und tadellos ist, denn gerade das Thema "OPOS in der EÜR mit Umsatzsteuer" führt immer schon vereinzelt zu Diskrepanzen. Ob das allerdings durch die "neue Anwendung" vollständig gelöst wird, muss sich sich erst noch beweisen, aber ich werde mich da nun auch mal intensiver mit Praxisfällen damit auseinandersetzen; zumindest um mitreden zu können. Hierfür werde ich sogleich mal meine eigene Erklärung 2023 "missbrauchen" und beide Alternativen vergleichen. Mir gefällt eben einfach das Einfügen einer Zusatztätigkeit bzw. das Aufspalten einer Anwendung auf zwei , die zwangsläufig mit mehr Aufwand, Klicks und Zeit verbunden ist überhaupt nicht, weil es mir dem Prinzip der Effizienzsteigerung durch Prozessdigitalisierung- und automatisierung zuwiderläuft. Muss dem Mandanten nun die "EÜR Steuern" gesondert überlassen werden, wo sie zuvor in der ESt-Erklärung integriert war? Wie zeichnet man diese EÜR frei, wenn nur die Daten in die Anlage G übernommen werden? Überlasse ich meinem Mandanten dann die ESt-Erklärung in den Posteingang und die EÜR aus EÜR Steuern gesondert? Einen "schönen" aufbereiteten Jahresabschluss mit Bericht erhält auch der EÜR-Mandant und was bringt den die EÜR Steuern überhaupt im Posteingang ? und, und, und Im Moment sehe ich eine Lösung, die einen Übergang von on-premise auf cloud schrittweise vornimmt, aber das Ganze auf Kosten der Usability geht. Eine Betaphase zum rumtesten, aber in allen Belangen im Moment noch rudimentär in den Leistungen. Wie gesagt werde ich das mal in einen gesamten Arbeitsablauf austesten, ahne aber bereits Mehrzahl an Arbeitsschritten, die dafür notwendig sind. Nicht vergessen: Rewe Jahresabschluss - Übergabe an ESt/EÜR - Übernahme AVEÜR Summen -fertig ! Das ist das Maß der Dinge.
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