Nun, um die Inhalte der Rechnung ging es mir weniger, sondern vielmehr darum, ob es von der Optik her vorteilhafter ist, alles auf einer Seite im Blick zu haben oder auf Seite 2 nur einen Übertrag in netto und auf Seite 2 oben den Rest aufzuführen. Recht gebe ich Ihnen mit dem Anschauen der Rechnung; ich denke sogar, die Wenigsten schauen sich die Rechnung überhaupt an. Täuschen Sie sich jedoch nicht bei den Zehnteln. Es kam zwar in der Tat nicht häufig vor, dass ich angefragt wurde, aber ich denke, dass es noch eine stumme Mandantschaft gibt, die dies nicht anspricht und dennoch nach den Zehnteln schaut, wenngleich sie über die Hintergründe nicht voll Bescheid wissen. Wenn 4/10 abgerechnet bei einem Rahmen von 02/10 - 12/10 bspw. abgerechent werden, hat dies schon einen positiven Effekt. Ich würde auch, aus Transparenzgründen, den Zehntelausweis nie unterdrücken. Der Bilanzbericht mag umfangreich sein, ist aber gesetztlich (BStbK) mit seinem Angaben weitgehend normiert und wenn noch ein paar Kennzahlen etc. angeführt werden warum nicht; meine Mandanten bekommen sowieso immer eine JA-Präsentation, die ganz gut ankommt. Ich würde fast behaupten, dass sich sich da mit einer Minderheit (Kanzleiinhaber) unterhalten haben, denn m.E. sind Kontakt, Umgang, Reaktionszeit, Service etc. die Dinge, die Vertrauen schaffen. 8 von 10 schauen sich die Unterlagen nicht mehr an und an die letzte Bilanzbesprechung kann ich mich gar nicht mehr erinnern... weil alles schon vor der Bilanzerstellung ausgiebig besprochen und beraten wurde, wie es sein sollte. "Rückwärtsberatung" ist ja nicht zielführend, wenn bspw. jetzt noch 2022er-Fälle besprochen wurden. Wie auch immer, war jetzt hin- und hergerissen und habe das Logo doch wieder, etwas kleiner, oben rechts eingepflanzt... gibt einfach ein wenig Persönliches dazu.
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