Ein anderes Thema ist die Frage nach dem kontrollierten Versand. Die Idee im Programm ist immer, dass ein Beleg als Entwurf erstellt wird und erst mit der Fertigstellung auch eine Nummer und ein Belegdatum erhält. Beim Fertigstellen können Sie maximal das aktuelle Datum als Belegdatum auswählen. Eine Rechnung in der Zukunft ist nicht möglich. Hintergrund ist die rechtliche Vorgabe, dass Rechnungen erst nach der Leistungserbringung gestellt werden dürfen. Deshalb erlauben wir keine Rechnungstellung in der Zukunft. Bei den anderen Belegarten ist das identisch. Das ist doch absurd, dass hier keine Erstellung auf einen Termin in die Zukunft möglich sein soll. Es wird doch nicht die Rechnung vordatiert, sondern die Rechnungserstellung (auf Termin); diese erfolgt dann IMMER nach Leistungserbringung. Also, das Ansinnen und der Ablauf wurde doch inhaltlich verstanden, Herr @Thorsten_Jedlitzke , oder ? Natürlich ist es so zu steuern, dass die Rechnung zu dem Zeitpunkt in der Zukunft natürlich auch erst "scharf" gestellt wird und die fortlaufende Rechnungsnummer erhält, die im Moment der automatischen Erstellung am XX.XX.XXXX um XX:XX Uhr dran ist. Das ist doch heute kein Hexenwerk mehr. Meine Arbeitsabläufe beinhalten, stets nach abschließen eines Auftrages, final die Rechnungsstellung, um einen homogenen, in sich geschlossenen Prozess, zu erhalten. Die Rechnung wird bei laufenden Aufträgen (FiBu, Lohn) sofort zur Fälligkeit gestellt und in 14 Tagen abgebucht. Ich möchte hier sehr, sehr gerne Rechnungen für Abschluss, Steuern oder Beratung terminiert versenden, weil ich nicht immer möchte, dass unmittelbar nach Auftragsabschluss die Rechnung übermittelt wird, was verschiedene Gründe haben kann. Bspw. gerade bei Abschlussarbeiten lasse ich gerne eine Karenzzeit für die Rechnung, damit es nicht so nach "hat es wohl dringend nötig" ausschaut oder mit dem Mandant ein späterer Zeitpunkt der Rechnungsstellung vereinbart wird, wenn bei ihm aktuell ggf. Liquiditätsprobleme vorliegen. Dieses "dran denken" muss heute eine Software automatisiert übernehmen können und nicht per Termin im Kalender auf Wiedervorlage erstellt werden müssen. Das ist EDV zu Fuß und praktiziere ich derzeit tatsächlich mehrmals in der Woche. Dieses "feature" sollte heute zur Standarausstattung einer Rechnungsschreibung gehören, wie auch Lastschriften auf Termin erstellt werden können. "Fire an forget !" ... und grade erst recht bei Rechnungsstellungen und nochmals: Es wird keine Rechnung vordatiert, sondern eine Rechnung an dem gewünschten Datum geschrieben. Das ist in keiner Weise zu beanstanden. Also bitte nicht "einen schmalen Fuss" machen wollen, weil mal wieder was nicht bedacht wurde, was selbstverständlich sein könnte, aber nun abgewiegelt werden soll. Wurde sowas in der Pilotierung nicht mal angefragt oder angedacht, denn das sind m.E. praxisnahe Funktionen, die wir benötigen, um Fortschritte bei Digitalisierung und Automatisierung in der Kanzlei machen zu können. Digitalisierung und Automatisierung bedeutet doch nicht, dass wir analoge Prozesse nur in die digitale Welt übertragen, sondern auch sämtliche technischen Möglichkeiten dabei ausschöpfen müssen und da muss die DATEV doch vorangehen. Aber was rede ich . . . ich arbeite ja mit 26 Jahre . . . Ich kann es auch bald nicht mehr hören, dass laufend "wird nicht umgesetzt, ist nicht in Planung usw." geantwortet wird. Wenn ich bedenke, wo wir heute wären, hätte man bereits das letzte Jahrzehnt öfter auf die edv-affinen Anwender "dort draußen" gehört. Man darf sich dann auch nicht wundern, dass hier laufend Alternativen vorgebracht werden bzw. wurden, die offenbar gewünschte Funktionen an Bord haben, aber die DATEV, als Klassenprimus, das und vieles Andere nicht zu leisten vermag.
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