Hi, ich verstehe Sie absolut richtig. " Einige der schlimmsten Verbrechen, geschahen aus besten Absichten" oder auch "Man hat es doch nur gut gemeint" . . . heißt es ja landläufig. Der "Maschine" ist es vollkommen schnurzpiepe, ob Sie den Datensatz auf Seite 1 oder auf Seite 30 liest; die "blättert und liest" in Zehntelsekunden, egal wo die Daten sind. Eine Buchhalterin, die nun bei einem stattlichen Rechnungseingang/ Monat nun jedes Mal durchscrollen muss, um die wesentlichen Rechnungsbestandteile, ggf. für eine Aufteilung des Rechnungsbetrages auf verschiedene Kostenkonten oder gar Kostenstellen, zu erkennen, hat sicherlich eine Riesenfreude daran. Ohne mich zu weit aus dem Fenster lehnen zu wollen, würde ich jetzt schon "wahrsagen", dass mit der Erstellung der Buchführungen Januar 2025 (jetzt ist ja erstmal noch Dezember 2024 dran) die Community bezüglich Kritik diesbezüglich aus den Kanzleien geflutet wird. Da hilft es auch nicht auf den ASR/ASB zu verweisen, der diesbezüglich noch im Ferienpraktikanten-Status ist; wir haben alle Mandanten diesbezüglich umgestellt und ja, die Automatisierung "ist ganz gut", aber wird dieses Jahrzehnt noch keine Buchhalterin ersetzen. Ich denke, der gewünschte Schalter, den Sie erwähnen, ist gar nicht nötig, denn welcher Mensch will zunächst einen visualisierten Datensatz zuerst sehen; das hat ja auch nichts dran "gewöhnen" zu tun, sondern ist schlichtweg ein unnötig aufwänder Prozess und der Maschine ists, wie erwähnt, wurscht. Ich denke, ich spreche hier für 99% der "Buchhaltenden", dass das PDF vorne angestellt werden muss, damit das Belegbild beim buchen die erste Seite darstellt und nicht die erste von sechs Seiten einer Visualisierung.
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