Hallo zusammen, leider habe ich keine guten Nachrichten zu der Konstellation, dass seit dem Update in der Bearbeitungsform Erweitert für die individuelle belegweise Steuerung der Zahlungsaufträge in der Belegerfassung das Recht „Zahlungsverkehr (Auftrag anzeigen / senden)“ vorausgesetzt wird. Auch ohne dieses Recht ist eine grundsätzliche Steuerung, ob Belege als „zu überweisen“ in der Rechnungsliste vorgeschlagen werden, in den Stammdaten Unternehmensangaben als Grundeinstellung für alle Geschäftspartner möglich. Darüber hinaus können Sie, wenn Sie mit Geschäftspartne-Sstammdaten arbeiten, für einzelne Geschäftspartner eine individuelle Einstellung treffen. Einzelne Rechnungen können in der Rechnungsliste noch von der Zahlung ausgeschlossen werden – die Information darüber, ob überwiesen werden soll, kann, z.B. über die Notiz in der Belegerfassung, mitgegeben werden. Wir haben die Konstellation technisch von allen Seiten untersucht und sind dabei zu folgendem Ergebnis gekommen: Das technische Entkoppeln der Zahlungsauftragssteuerung in der Belegerfassung von oben genanntem Recht würde sehr tief in die Anwendung eingreifen und hätte eine Überarbeitung des gesamten Rechtekonzepts mit Auswirkung auf zahlreiche andere Prozesse im Kontext der Belegerfassung und Zahlungserstellung zur Folge. Mit diesem Ergebnis und der Analyse, dass das beschriebene Szenario der Zahlungssteuerung ohne Bankrecht nur bei wenigen Kunden so im Einsatz ist, haben wir uns dafür entschieden, hier nicht ins System einzugreifen. Für Sie bedeutet das leider, dass Sie entweder damit leben müssen, dass der Eintrag Bank bei Ihren Mandanten im Menübaum erscheint oder die individuelle belegweise Steuerung der Zahlungsvorbereitung für die Rechnungsliste ohne das Recht in der Belegerfassung nicht mehr so möglich ist wie in der Vergangenheit Viele Grüße Gerlinde Hübl Produktmanagement DATEV Unternehmen online DATEV eG
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