Hallo, vielleicht habt ihr das schon längst diskutiert, aber da ich dazu keine Beiträge finde hier mein Problem: Ich habe einige Mandanten, wo der Entgeltnachweis 2016 per Datenübermittlung z.B. an die VBG geklappt hat. Leider stimmt das Entgelt nicht, weil ich vergessen hatte einen Ges.GF UV-frei anzuhaken. Das habe ich VOR der Abrechnung 01,17 geändert und als Hinweisprotokoll kommt lediglich, dass der DÜ-Auftrag storniert wurde. Es kommt eine neue Liste Auswertung 145 und 146, aber leider kein Protokoll 147. Das vor 10.4 noch vorhanden Register für Korrekturen gibt es ja leider nicht mehr. Ich habe gelesen, dass es wg. evtl. Nachberechnungen ins Vorjahr (Entstehungsprinzip) am 01.04., 01.05., 01.08. und 01.10. automatisch noch mal Korrekturläufe für 2016 gibt. Wenn ich jetzt im Februar 2017 als Nachberechnung den betreffenden GF mit 1/96 anstoße, klappt die neue DÜ für 2016 dann? PS: Und kommt seitens der BG dann ein neuer Beitragsbescheid, wenn ich im September noch Nachberechnungen mache, die 2016 betreffen? Und wie wird korrigiert, wenn ich nach dem 01.10. eine Nachberechnung machen muss???
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