Hallo Community,
die Datenschutzgrundverordnung verfolgt uns wohl alle schon seit einiger Zeit. Seitens DATEV hatten wir Hoffnung, dass die Personalfragebögen so aktualisiert werden, dass bei Neueinstellungen Mitarbeiter der Weitergabe ihrer Daten an uns als Kanzel zur Erstellung der Gehaltsabrechnung und somit allen weiteren notwendigen Institutionen zustimmen. Gefunden habe ich dazu bis jetzt leider nichts. Und gibt es ein Muster welches Mandanten für die bereits bestehenden Arbeitsverhältnisse verwenden können?
Danke für eure Hilfe!
Hallo,
es gibt derzeit – bezogen auf die Datenschutzgrundverordnung - noch keine aktualisierten Personalfragebögen.
Die neuen Personalfragebögen sind bereits in Bearbeitung durch unsere Entwicklungsabteilung. Sobald wir eine Rückmeldung erhalten oder die neuen Fragebögen bereitgestellt werden, informieren wir an dieser Stelle erneut.
Liebe Grüße aus Nürnberg
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo,
es gibt Neuigkeiten !
Es wurden die aktualisierten Personalfragebögen hochgeladen – sowohl für Excel als auch für Word. Diese beinhalten nun einen Passus zur EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Über folgendes Info-Dokument kann auf die Fragebögen zugegriffen werden:
Info-Dokument 1035006 "Personalfragebögen zur Vorerfassung von Personaldaten"
Beste Grüße
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Danke für die Info.
Eine Frage dazu. Ich habe am 24.5.18 aktuelle Fragebögen heruntergeladen!
Zwei habe ich jetzt überprüft/verglichen mit den jetzigen (neue Mitarbeiter und Minijob), ich habe keine Unterschiede feststellen können.
Gibt es überhaupt einen Unterschied? Bevor ich jetzt alle wieder runterlade und das Logo einbinde....
Danke.
Wenn Sie sich z.B. den Fragebogen "Neue Mitarbeiter" mal auf Seite 1 oben genauer betrachten, dann finden Sie dort DSGVO-konform Angaben zur Speicherung des ausgefüllten Bogens !!
Ergänzung: Als StB-Kanzlei sollte man sich das Einbinden des Kanzlei-Logos nach Aussage einer auf Datenschutzrecht spezialisierten Anwältin überlegen, weil man sonst als StB-Kanzlei auch gegenüber den AN des Mandanten in allen Aufklärungspflichten der DSGVO "verhaftet" sei ...
Deswegen "verzichtet" wohl auch die DATEV auf die Anbringung des eigenen Logos und des sonst obligatorischen Copyrights in den Word-Formularen.
Hallo Herr Hein,
Danke. Dieser Hinweis ist schon auf der Version vom 24.5.18 drauf, deshalb konnte ich keinen Unterschied zu den jetzt aktualisierten (29.5.18) feststellen!