@CVolz schrieb ... Aral vertreibt online einen Verkauf von ZAG-gerechten Gutscheinen an Unternehmen. Kauf man jedoch einen Gutschein direkt an der Tankstelle, kann dieser wohl auch in Bargeld umgetauscht werden und entspricht damit nicht den ZAG-Kriterien. ... Deshalb hat der "Aralist" auch keine passenden Gutscheine im Shopregal ... und ja ein Stationsbetreiber darf Restguthaben nicht ausbezahlen (was aber technisch auf andere Art machbar ist). Ein Unternehmer der seinen AN einen Steuer-/SV-freien Tankgutschein übergeben möchte, der wird doch dazu in der Lage sein diese Online zu erwerben. .. und ... warum lassen sich die Unternehmen eigentlich nicht von der örtlichen Tankstelle eine Stationskarte einrichten, auf die die Arbeitnehmer mit einem auf Kraftstoff bezogenen Berechtigungsschein von 50 Euro tanken können!?! mfg
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