Grundsätzlich gilt, ohne Attest keine steuer- und sozialversicherungsfreie Erstattung möglich. Ohne Attest bzw. Rezept vom Augenarzt/Betriebsarzt keine Erstattung, ganz einfach. (10 Jahre über rot fahren macht die Ampel auch nicht grün) Auch bei der Buchhaltung ohne Belege bzw. ohne Rechnung zu buchen ist auch unlogisch, zudem gesetzlich verboten. Evtl. hilft das hier weiter: Bildschirmbrille: Fragen und Antworten | Arbeitsschutz | Haufe Pflichten des Arbeitsgebers beim Thema "Bildschirmbrille" Grundsätzlich trägt der Arbeitgeber die Kosten einer Bildschirmbrille. Beschäftigte können an den Kosten beteiligt werden, wenn diese eine Zusatzausstattung wünschen oder die Brille auch privat nutzen. Bildschirmbrille | Finance | Haufe Ausnahme: speziell für Bildschirmarbeitsplätze ausgerichtete Sehhilfen Anders verhält es sich hingegen, wenn eine klassische Sehhilfe für den Bildschirmarbeitsplatz nicht ausreichend ist. Ergibt sich im Rahmen einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung durch einen Augenarzt oder Betriebsarzt, dass für die Arbeit am Bildschirm eine speziell auf die Entfernungsbereiche des Bildschirmarbeitsplatzes ausgerichtete Sehhilfe benötigt wird, sind die hierfür durch den Arbeitgeber erstatteten Kosten auch steuer- und sozialversicherungsfrei.
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