das ist soweit auch nachvollziehbar. Jedoch entspricht es keinesfalls dem Sinn dieser Entlastung: nämlich Eltern mit Kindern bis 25 die Leistung der "Erziehung ect" quasi anzuerkennen...oder offiziell--> Zitat: "... Dies soll den Erziehungsaufwand von Eltern im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung berücksichtigen." Ein verstorbenes KInd (so traurig das ist)bedarf keines Erziehungsaufwandes. Berücksichtigt wird es ja schon bei der Elterneigenschaft. Genau so wie bei einem Kind zB. mit bereits 20, eigenen Hausstand, verheiratet und eigene Kinder groß ziehend....dessen Eltern keinen Erziehungsaufwand mehr haben. Oder aber ein 26jähriges Kind, welches trotz des Alters noch eines Erziehungsaufwandes bedarf... verhaltensgestört, schwer krank, Entwicklungsgestört.... Wieso also sollte man die Erleichterung Leuten zahlen, die gar keinen Anspruch haben und umgekehrt? Nur weil es einer ständigen Prüfung bedarf und diese "lästig" ist, trotzdem diese Anerkennung zu gewähren ist und bleibt falsch! Sorry das Gesetz ist wieder Mal unsinnig und nicht fertig gedacht... Bestraft werden die, die keine Kinder haben-aus den unterschiedlichsten, nicht immer selbst gewählten Gründen-auch wieder ohne Prüfung... echt schlimm....
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