Verzweifelt.
Eventuell gibt es inzwischen neue Hinweise.
Jedes Mal, wenn ich eine Anforderung einer elektronische Arbeitsbescheinigung vom BafA erhalte, bin ich am Verzweifeln.
Grund:
Die Arbeitsbescheinigung kann nur manuell angefordert werden. Mitarbeiter/ DÜ Arbeitsbescheinigung...
Die Arbeitsbescheinigung wird nicht mit Lohndaten gefüllt, weil ja fast 2 Jahre Krankengeld gezahlt wurde.
Wieso werden diese vom Amt angeforderten 12vollen Monate nicht korrekt von Datev eingetragen, sondern tatsächlich nur die letzten 12-15Monate (sinnfrei, da kein Lohn gezahlt wurde).
Ja, es ist mir bekannt, dass nur die letzten 2Jahre bei Datev verfügbar sind und in diese Bescheinigung eingefügt werden.
Wieso ändert Datev das nicht?!!!! Jedes Mal händisch die Daten aus dem Lohnkonto erfassen, denn da sind die Daten ja noch ersichtlich 😞 damit man das dann anschließend elektronisch übermitteln kann, ist doch Schildbürgertum. Wieso werden nur 2 Jahre zur Verfügung gestellt??? Bei Aussteuerung braucht man immer einen größeren Zeitraum.
Da kann ich das auch, wie früher in ein Formular eintragen und zur Post bringen.
Dieses Problem ist nicht erst seit heute bekannt. Wieso wird hier nicht gehandelt?
Das BafA fordert bei Aussteuerung und anschließenden Arbeitslosengeldbezug diese Bescheinigung an und Datev sollte demnach diese notwendigen Daten auch elektronisch zur Verfügung stellen und nicht auf SV-net verweisen.
Kann jemand helfen?
Lieben Dank
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
zum Zeitpunkt des Abrufs der Arbeitsbescheinigung werden die Werte unterschiedlich bescheinigt. Entgelt beispielsweise ist für die letzten 12 Monate zu melden, maximal aber für 24 Monate.
Generell sind folgende Werte zu bescheinigen:
- Steuerliche Daten unter Punkt 1.1 der Bescheinigung: 12 Monate
- Entgeltdaten unter Punkt 5 der Bescheinigung: 12 Monate, wenn mindestens 150 Kalendertage (5 Monate) mit
Anspruch auf Arbeitsentgelt vorliegen, sonst 24 Monate
- Arbeitszeiten unter Punkt 4 der Bescheinigung: 3,5 Jahre
- Sozialversicherungsdaten unter Punkt 2.3 und 2.4 der Bescheinigung: 5 Jahre
- Fehlzeiten unter Punkt 2.2 der Bescheinigung: 5 Jahre
Diese Informationen finden Sie auch hier.
Hallo Denise,
DATEV hat hier schon ein wenig nach justiert. Seit etwa einem Jahr kannst du die Vortragswerte manuell im Programm nachtragen und benötigst das SV Meldeportal nicht mehr. Ja es soweit nur wenig Zeit und man muss den Sachverhalt trotzdem händisch abarbeiten. Aber ein wenig schneller als früher geht's nun doch.
Ich hoffe aber auch, dass die neue Cloud-Lösung zur Lohnabrechnung eine Rückrechnungstiefe von 4 Jahren haben wird. *KleinerWinkMitDemZaunpfahlAnDatev*
Vielen Dank für die Antwort.
Das ist natürlich alles korrekt.
Wenn aber bei Aussteuerung keinerlei Entgeltdaten eingetragen werden, weder 12 Monate noch 24 Monate(bei ca78wochen Krankengeldbezug)muss ich dies trotzdem alles recherchieren und händisch in das Programm des SV.net eintragen. Wobei das SV.net nebenbei bemerkt ziemlich unpraktisch in der Anwendung ist.
Wieso werden denn diese Entgeltdaten nicht für solche Bescheinigungen elektronisch zur Verfügung gestellt.
Sie sind doch, gerade bei Aussteuerung, wichtig für den Arbeitnehmer und das Arbeitsamt zur Ermittlung des Arbeitslosengeldes.
Sicher wäre eine Überarbeitung des Programms diesbezüglich zu überdenken?
Vielen Dank.
wieso werden dann hier zb keine 24 Monate bescheinigt?
Mit freundlichen Grüßen
Prima, vielen Dank Daumen 👍
Grüße Denise
@Wolfgang_Stein
Das beantwortet unter dem Strich keine einzige Frage die zum Sachverhalt gestellt wurde. Und ehrlicher Weise muss man ja auch sagen, dass DATEV die Daten sehr wohl alle vorliegen hat. Und hier geht es ja auch nicht um Änderungen von Abrechnungen (obwohl auch hier eine Verlängerung der Rückrechnungstiefe mehr als wünschenswert wäre), sondern lediglich um das übergeben von Daten die DATEV alle noch vorliegen.
Hallo @Denise1,
wir schauen uns den Sachverhalt gerne genauer an.
Wenden Sie sich dazu bitte über einen anderen Servicekanal an uns.