Hallo KH_HK, Zu 1: Wird das Programm Belegnachreichung über den DATEV Arbeitsplatz oder dem Einkommensteuerprogramm aufgerufen, werden alle Belege des Mandanten aus DATEV Meine Steuern eingelesen. Ihren Wunsch, Belege je nach Kategorie oder Anlage in die Belegnachreichung zu übernehmen, habe ich aufgenommen. Tipp: Wenn Sie über Digitale Belege | Belegaktionen die Belegnachreichung aufrufen, können Sie die Belege, wie in Ihrem Fall, zu Spenden, haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen auswählen. Zu 2.: Die Begrenzung auf 20 Belege ist die Vorgabe in der Softwareschnittstelle der Finanzverwaltung. Siehe auch die Stellungnahme Community-Beitrag https://www.datev-community.de/t5/Steuern-und-Expertisen/quot-Gr%C3%B6%C3%9Fenm%C3%A4%C3%9Fige-quot-Beschr%C3%A4nkungen-bei-digitaler/m-p/208820#M6939 Zu 3:: Siehe Community-Beitrag https://www.datev-community.de/t5/Steuern-und-Expertisen/Individuelle-Anlage-und-Belegnachreichung/m-p/280398#M9608 Zu 4.: Siehe Community-Beitrag https://www.datev-community.de/t5/Steuern-und-Expertisen/quot-Gr%C3%B6%C3%9Fenm%C3%A4%C3%9Fige-quot-Beschr%C3%A4nkungen-bei-digitaler/m-p/208820#M6939 Freundliche Grüße Susanne Götz DATEV eG Ute Höpfner, DATEV eG: Link zu 4. neu eingefügt
... Mehr anzeigen