Nach Erhalt des ESt Bescheides 2020 wollte ich Einspruch gegen die gleichzeitig festgesetzen ESt VZ 2021 und 2022 einlegen., Im Datenbestand 2020 habe ich deshalb die Einkünfte entsprechend angepasst und die richtige Höhe der VZ ermittelt. Im ESt Programm/Kommunikation FV/Einspruch "ESt VZ" ausgewählt und nun das Jahr 2021 bzw. 2022 erfassen.... Ist aber nicht auswählbar. In der Leistungsübersicht des Mandanten im Arbeitsplatz geht das auch nicht. Wer hat sich das ausgedacht? Es scheint nur außerhalb des Mandanten im separaten Programmteil Digitale Kommunikation mit Institutionen zu gehen. Bei "Einspruch anlegen" kann ich aber nur einen Einspruch für ein Jahr anlegen. Dann erst mal einen schönen Feierabend ..
Hallo HeikeWolf,
Einschränkungen beim elektronischen Einspruch begründen sich in der Softwareschnittstelle zwischen der Finanzverwaltung und der DATEV und können daher von DATEV nicht aufgehoben werden.
Freundliche Grüße
Susanne Götz
DATEV eG
@Gelöschter Nutzer : ich ergänze mittlerweile alles im Text. Auch bei Anpassungsanträgen, das klappt hier auch ganz gut.
Ob das Sinn der Sache ist, sei dahingestellt.
Letztlich wird bei mir die digitale Kommunikation mit der Fin.verw. genutzt, um meine früher per Post geschickte Kommunikation schneller zum FA zu bekommen. Zeitersparnis ist es allerdings kaum...
Hallo Frau Götz,
haben Sie das Thema bei den m.E. regelmäßig stattfindenden Gesprächen mit der Finanzverwaltung besprochen?
Was hält man dort von einer Übergangs-/Praktikerlösung, das eher unnütze Pflichtfeld "Betreff" dazu zu verwenden, zusätzliche Jahre anzugeben?
Freundliche Grüße
Heike Wolf