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Einspruch ESt VZ auch für Folgejahre ermöglichen

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letzte Antwort am 29.08.2024 08:49:19 von Susanne_Goetz
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Gelöschter Nutzer
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Bei einem elektronischen Einspruch muss ich ein Jahr auswählen. Zumindest in NRW sind die ESt VZ Bescheide aber normalerweise für das laufende Jahr und Folgejahre gleichzeitig. Ich habe es jetzt leider schon erlebt, dass nur das Jahr 2024 geändert wurde. Bitte ein "ff. " in die Auswahl übernehmen.

DATEV-Mitarbeiter
Susanne_Goetz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Gelöschter Nutzer ,

 

ich habe Ihren Wunsch aufgenommen und an die Produktentwicklung weitergeleitet.
Ein Umsetzung ist aber derzeit nicht möglich. Die Softwareschnittstelle der Finanzverwaltung bietet aktuell nur ein Jahr an und kann daher von DATEV nicht geändert werden.

 

Freundliche Grüße

 

Susanne Götz

 

DATEV eG

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letzte Antwort am 29.08.2024 08:49:19 von Susanne_Goetz
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