Jedesmal, wenn ich aus dem ESt Programm die Belegnachreichung aufrufe, kommt dieser Hinweis:
Kann man das nicht abschalten? Mir fällt kein Grund für diesen Hinweis ein. Wenn ich geöffnetes und danach geändertes Dokument einfüge, muss man sehr naiv sein, um anzunehmen, dass die nicht gespeicherten Änderungen trotzdem beim Einfügen übernommen werden könnten. Beim Einfügen aus dem DMS gilt das gleiche.
Nachtrag: Und warum sollte ich jetzt abbrechen wollen?
Hallo HeikeWolf,
der Hinweis kommt, wenn Daten im Mandantenbestand in ESt (oder einen anderen Steuerprogramm) geändert aber NICHT gespeichert wurden. Bei den Änderungen im Bestand könnte es sich um Daten handeln, die für die Belegnachreichung relevant sind. Zum Beispiel wurde die Adresse geändert, aber noch nicht gespeichert. Beim Aufruf der Belegnachreichung kommt dann der Hinweis. Wenn der Mandantenbestand gespeichert wird, kommt der Hinweis nicht mehr.
Freundliche Grüße
Susanne Götz
DATEV eG