Hallo roscha, ja, die Sonstige Nachricht setzt derzeit eine Steuer-Leistung voraus. Die elektronische Übermittlung der Erbschaft-/Schenkungsteuer ist von Seiten der Finanzverwaltung noch nicht möglich. Seit 16.11.2023 können Sie in der DATEV Cloud-Anwendung DATEV Kommunikation Finanzverwaltung über „Neuen Entwurf anlegen“, neben den 3 Anträgen des elektronischen Lohnsteuerermäßigungsverfahrens, folgende Dokumenttypen neu anlegen: Belegnachreichung Sonstige Nachricht Fragebögen zur steuerlichen Erfassung Elektronische Anpassungsanträge Vorauszahlungen Elektronische Einsprüche Weitere Informationen finden Sie in Kommunikation Finanzverwaltung: Neuen Entwurf anlegen (Dok.-Nr. 1024527). Freundliche Grüße Susanne Götz DATEV eG
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