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Fristverlängerung Steuern über digitale Kommunikation

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letzte Antwort am 21.02.2024 08:46:40 von Moonshine
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fruchtzwerg
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Hallo,

 

in Elster gibt es eine Funktion mit der man relativ unkompliziert eine Fristverlängerung an das FA senden kann, mit Steuerart Datum und wenn man möchte noch mit Begründung.
Könnte man das bitte in Datev integrieren? wie mit den Einsprüchen usw.

 

Gerade für die USt-VA benötigen wir immer wieder eine Fristverlängerung, bisher haben wir immer eine Email geschrieben.... 

 

vg

DATEV-Mitarbeiter
Susanne_Goetz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo fruchtzwerg,

 

ich habe Ihren Wunsch aufgenommen und an die Entwicklung weitergeleitet.

 

 

Freundliche Grüße

 

Susanne Götz

DATEV eG

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metalposaunist
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Und ich dachte, das könnte DATEV schon längst @Susanne_Goetz? Siehe auch: Logistikauftrag online - lückenhaft abgearbeitet Also bitte eine Nennung mehr erfassen. 

 

@fruchtzwerg: Das geht per E-Mail? Ich dachte, man könne mit FA nicht per E-Mail kommunizieren?  

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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bodensee
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Hallo Daniel, 

 

via Email mit dem Finanzamt geht schon, aber in Ba-Wü wird die Emailadresse der Poststelle und die der einzlenen Beamten nicht veröffentlicht stattdessen soll man über das Kontaktformular oder bei BP über die Steuercloud gehen. 

 

Da aber fast alle STb die Email ihres Haus-und Hof Finanzamtes kennen läuft darüber Stand heute noch sehr viel und auch ggf. zu den einzelnen bekannten Emailadressen von einzelnen Beamten. 

 

Nur verschlüsselte Anhänge gehen nicht wg. DSGVO die darf das FA nicht öffnen bzw. die user sind so eingestellt das nicht geöffnet werden kann. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
Chris607
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Email von der Poststelle der Finanzämter in BaWü ist kein Problem. Immer poststelle-finanzamtsnummer@finanzamt.de. Also Konstanz -09. Sollte nicht verboten sein, dies öffentlich zu schreiben. Ist ohnehin nicht gut nutzbar, laut Aussage von Sachbearbeitern kann es gut und gern mal mehrere Wochen gehen, bis eine Mail am richtigen Tisch angekommen ist. Ich bevorzuge daher absolut die sonstigen Nachrichten, da ordentlich dokumentiert, datenschutztechnisch hoffentlich besser und schneller am Ziel. 

metalposaunist
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OK. Stellt Euch vor (Idee vom Mars), dass alle Unternehmen in einem Register (gibt es da nicht schon etliche? 😂) geführt werden (das eBo wird dann auch wohl rein für Nachrichten genutzt werden?), wo man seine Stammdaten, IBAN und Co. ändern kann und auch die Einstellungen aka die Fristverlängerung. 1 Klick, Status: in Prüfung, und von mir aus bekommt man via E-Mail eine Benachrichtigung: Verlängerung bewilligt - fertig. Und von dort aus, kann der Unternehmer auch eine Vollmacht an alle Berater (die in einem zentralen Verzeichnis geführt werden) ausstellen. 

 

Was wir da wieder rumhampeln mit E-Mails und DATEV und Schnittstellen, die aber nur in ELSTER gehen ... die VDB, die ab Nutzlast 15 zur Sicherheit abschaltet - schlimm 😫

 

Der Technik sind keine Grenzen gesetzt 😍 aber wenn ich mir die EGVP Homepage anschaue, die @agmü verlinkt hat ... aiaiaiai. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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bodensee
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@metalposaunist  schrieb:

 

Der Technik sind keine Grenzen gesetzt 😍 aber wenn ich mir die EGVP Homepage anschaue, die @agmü verlinkt hat ... aiaiaiai. 



Ach Du Schande und das ist state of the art, leider ja habe gerade gesehen 2004-2023 sieht aus wie aus Dos Zeiten. 

Aber passt ja zu Deutschland. - leider. 

 

Nun denn eine einheitliche Plattform für STB und Finanzämter mit der man Daten DSGVO austauschen kann und Schriftverkehr führen kann und am besten auch noch ggf. Mandanten cc setzen oder verlinken kann, das hätte schon was. Aber das werde ich wohl nicht mehr erleben in meiner aktiven Zeit aber wer weiß vlt. interessiert es mich als Rentner ja auch noch und ich hol mir von Datev das Renterpackage und gründe noch meine Gemeinwohl GmbH, mal sehen was mir alles noch so einfällt.

 

Aber diese Kommunikationsplattform wünsche ich mir ja schon ziemlich lange , erfolglos wobei Kanzlei Land ja in diese Richtung geht wenn ich das richtig interpretiere. 

 

Immerhin hat jetzt mein Test des best zu bea ( befreundeter Anwalt) geklappt und auch das Dokumenten schicken an mich selbst inkl. Emailbenachrichtigung funktioniert. 

 

Dafür muss man jetzt seit neuestem Update bei der Belegnachreichung bzw. sonstige Nachricht zwingend eine Emailadresse eingeben und abtippen, keine Möglichkeit aus einem Menü ( Mitarbeiter, sind im DAP hinterlegt ) zu wählen , noch cooler wäre so was wenn Datev sieht Mandant a wurde lt. Auftragverwaltung von Mitarbeiter b bearbeitet und die Emailadresse des Mitabeiters b) vorbelegt und von mir aus noch eine Abfrage macht soll die Email verwendet werden oder durch die allgemeine Email info... ersetzt werden.   Aber dazu müsste ich jetzt wohl eine Idea schreiben - keine Lust. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
metalposaunist
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@bodensee schrieb:

wobei Kanzlei Land ja in diese Richtung geht wenn ich das richtig interpretiere.


Zum Mandanten schon ja, aber leider ist auch da keine digitale Unterschrift eingebaut, sodass wir letztens die Vollmacht als PDF hochgeladen haben und dann muss man's beim Mandanten irgendwie unterschreiben und da ja die wenigsten Mandanten selbst digitale Lösungen für Unterschriften haben: herunterladen, unterschreiben, einscannen, an die Kanzlei schicken. 

 

Das ist wiederum mit milia und DocuSign ultra geil gelöst 😍. PDF Dokument vorbereiten, an den Mandanten schicken, der im Portal gleich mittels DocuSign das ganze Dokument auch mit 4 statt 2 Augen rechtssicher, digital unterschreiben kann, stellt es der Kanzlei unterschrieben im Portal wieder zur Verfügung - fertig 👏. Und das geht auch am iPhone und iPad - kein Medienbruch; alles digital und alles in einem echten Workflow, ohne, dass man seinen Namen tanzen muss. Vielleicht kann das kanzlei.land auch, wenn man sich die digitalbar noch extra dazu kauft und damit schon 2 Systeme, DATEV DMS und Co. hat. Einfacher ist das nicht - wenn gleich technisch nicht übel aber so wirklich geil fühlt sich das nicht an. Grund: Man klemmt sich an DATEV, die keine geile API haben und fühlt sich eher wie im EGVP 😅. Deutschland irgendwo wieder. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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bodensee
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Ja kann ich verstehen , aber das Problem Digital denken ist eben nicht gleich analoges Denken mit schönen Bildchen programmiert. 

 

Hier sehe ich das eigentliche Problem, wobei mir geht das oft selbst so, dass ich eigentlich alte analoge Prozesse digital abbilden möchte. Wenn ich dann das ganze am PC oder tablett oder laptop oder Handy ( eher selten) ausprobiere merke ich oft erst die Medienbrüche.  

 

Allerdings dachte ich bislang - aber ich gebe es langsam auf- das müssten doch allen anderen Entwicklern , Programmieren, usern usw. auch auffallen. Aber wenn ich mir die Community hier anschaue mit über 36000 Mitgliedern ( wobei ich keine Ahnung ob auch Doppelnennungen enthalten sind - siehe Twitter und Elon Musk) dann reudziert sich doch der Versuch des digitalen Andersdenken auf 20 oder 30 Mitglieder die offensichtlich EDV  affin sind und davon sind mindestens die Hälfte KOB oder Admins, STB selber kaum oder ist meine Wahrnehmung falsch. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
MellaBerlin
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Hallo Frau Goetz,

 

gibt es schon Informationen, wann es bei DATEV umgesetzt wird?

 

Viele Grüße,

Melanie 

DATEV-Mitarbeiter
Susanne_Goetz
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Hallo MellaBerlin,

 

die Fristverlängerung über Kommunikation Finanzverwaltung wird nicht umgesetzt. Begründung:
Durch die generelle Fristverlängerung im Zuge der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens bis "zum letzten Tags des Monats Februar des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres" nimmt die Anzahl der Fristverlängerungen sukzessive ab.

 

 

Freundliche Grüße

 

Susanne Götz

 

DATEV eG

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guenther
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Schade ☹️ 

mfg Thomas Günther
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@Susanne_Goetz 

sehr schade, es ist ja auch ab und zu eine Fristverlängerung für z.B. die Umsatzsteuervoranmeldung etc. notwendig. über eine sonstige Nachricht kommt das in den seltensten Fällen im FA dort an wo sie hingehört...

 

vg

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Moonshine
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Verstehe das Problem nicht: Sonstige Nachricht müsste das gehen, da man

1. betriebliche Steuernummer auswählt

2, Betreff Umsatzsteuer Fristverlängerung

3. Bitte um schriftliche Rückmeldung

dann müsste das eigentlich berücksichtigt werden.

Bei Umsatzsteuer Voranmeldungen kann es aber sein, dass das nicht berücksichtigt wird, da es ja dafür die Option Dauerfristverlängerung gibt und wenn man dafür nicht zahlen will, hat man eben keinen Anspruch außer in Ausnahmefällen.

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letzte Antwort am 21.02.2024 08:46:40 von Moonshine
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