Hallo Herr Hörner, ja, es gibt eine Möglichkeit, aber nicht über das einzelne Inventar, sondern über ein individuelles Anlagekonto in der Anlagenbuchführung. Inventare, die nicht in die Kostenrechnung fließen sollen, sind über ein individuelles Anlagekonto zu erfassen. Für dieses individuelle Anlagekonto wird über Stammdaten | Anlagenbuchführung | Buchungssatzsteuerung für die Normalabschreibung ein individuelles Abschreibungskonto verwendet. Dieses individuelle Abschreibungskonto können Sie über Stammdaten | Kosten- und Leistungsrechnung | Relevante Konten ausklammern. Damit wird dieses individuelle Abschreibungskonto nicht in die Kostenrechnung übernommen und fließt somit auch nicht auf die Sammelkostenstelle 9999. Wir können hier nur eine allgemeine Vorgehensweise beschreiben. Wenn Sie eine auf Ihren Sachverhalt zugeschnittene Lösung benötigen, dann wenden Sie sich bitte an unseren Kundensupport für die Anlagenbuchführung. Schöne Grüße aus Nürnberg
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