Hallo zusammen,
mein Chef möchte in der Inventarübersicht/Entwicklung des Anlagevermögens die bereits vollständig abgeschriebenen Inventare nicht mehr aufgeführt haben. Kann ich diese einfach löschen? Dann werden aber auch die Jahreswerte mitgelöscht und ich denke das ist nicht der richtige Weg. Wie gehe ich da am Besten vor, dass die Inventare mit Buchwert 0€, aber die mit 1€ nicht mehr aufgelistet sind. Es handelt sich hier um Anlagevermögen was wir nicht mehr besitzen (zu alt, kaputt etc. kein Verkaufserlös).
Vielen Dank schon mal!
Wenn im ANLAG nicht mehr vorhandene Wirtschaftsgüter noch drin sind, die verschrottet oder ähnliches wurden, nehmen wir die über den Anlagenabgang raus und geben als Vermerk dazu z.B. "verschrottet MM/JJJJ" ein.
Grundlage dafür ist bei uns dann ein vom Mandant gekennzeichnetes, ausgedrucktes Anlagevermögen, in dem er uns diese Dinge mitteilt.
Hallo @IK86,
das Inventar zu löschen wäre der falsche Weg.
Hierfür gibt es die Bewegung Vollabgang.
Bei mehreren Vollabgängen mit gleichen Angaben kann über das Kontextmenü die Funktion Bewegungen anlegen (mehrfach) genutzt werden.
Detaillierte Informationen entnehmen Sie dem Dokument 1031474.
Schöne Grüße aus Nürnberg
Monika Miederer
Service Anlagenbuchführung
DATEV eG
ein "Löschen" bewirkt, daß alle längst festgeschriebenen Vorjahre komplett geschrottet sind. Ein erneutes Drucken eines alten Anlagenspiegels wird dadurch unmöglich und im Aktivitätsprotokoll des betreffenden Jahres gibt es keinen Eintrag. Ein Betriebsprüfer wird dann sehr unangenehme Fragen stellen.
-> Vollabgang und wenn es wirklich einfach aus der Bilanz verschwinden soll, kann vielleicht nach Absprache mit dem Chef der Vollabgang noch im Vorjahr gebucht werden. Ist unsauber, aber besser als ein komplettes Schreddern der kompletten historischen und aufbewahrungspflichtigen Daten.
DATEV, das sollte verhindert werden, außer man ist Admin, und weiß wirklich, was man tut.
Hallo @martinkolberg,
um ein ungewolltes Löschen zu vermeiden, können Sie über folgende Menüpunkte gehen:
- Erfassen | Anlagenbuchführung | Inventarbearbeitung abschließen/freigeben
Damit ist die Anlagenbuchführung in den Vorjahren für eine Bearbeitung gesperrt.
- Bestand | Wirtschaftsjahr schützen/freigeben
Damit ist die Bearbeitung des gesamten Rechnungswesenbestands (inklusive Anlagenbuchführung und
Jahresabschluss) in den ausgewählten Vorjahren nicht mehr möglich.
Diese Funktionen können Sie über die DATEV Rechteverwaltung sperren.
Detaillierte Informationen entnehmen Sie dem Dokument 9211353.
Schöne Grüße aus Nürnberg
Lassen Sie mich nachfragen:
Wenn ich also im Jahr 2023 ein Anlagegut aus 2010, welches bereits 2020 auf NULL abgeschrieben war, im Inventarverzeichnis 2023 einfach weg lösche, dann bleibt das Anlagegut in den Jahren 2010 - 2020 unbeschädigt bestehen?
Austesten möchte ich es aus gutem Grund jetzt nicht.
Wo ist das Problem?, Bestand sichern und bei nicht erwünschten Ergebnis, Sicherung wieder einspielen.
Hallo @martinkolberg,
durch das Sperren der Inventarbearbeitung bzw. das Abschließen der Wirtschaftsjahre können keine Inventare gelöscht werden.
Beispiel:
Die Inventarbearbeitung wurde bis zum WJ 2022 gesperrt. Wenn Sie nun im WJ 2023 ein Inventar löschen wollen, das seit dem WJ 2010 bereits vorhanden ist, dann bekommen Sie eine Meldung, dass das Inventar nicht gelöscht werden kann.
Wenn Sie das nicht in Ihrem Bestand testen wollen, dann können Sie sich über die Bestandsdienste Rechnungswesen einen Musterbestand einspielen. Wie Sie dabei vorgehen, ist im Dokument 1036033 beschrieben.
Gruß aus Nürnberg und schönen Feiertag morgen.
Wer nutzt die Option des Sperrens der Inventarbearbeitung bzw. des Abschließen der Wirtschaftsjahre?
In welcher Übersicht kann ich diesen Status überprüfen?
Wie kann ich mit einem Klick alle Wirtschaftsjahre, bei denen die E- Bilant draußen ist schützen?
Bei der "Musterholz- GmbH" führt ein Löschen eines voll abgeschriebenen Inventars im Jahr 2007 zur kompletten und irreversiblen Entsorgung dieses Inventars in allen Vorjahren mit der Folge, daß wir eine Differenz bei der Verprobung aller Vorjahre erhalten.
Die Warn- Meldung ist eher klein gehalten und es ist ein leichtes, diese weg zu klicken.
Einfach in Kanzlei-Rechnungswesen, im Jahresabschluss, in der Übersicht, bei abschließende Tätigkeiten, auf "Wirtschaftsjahr schützen/freigeben" gehen.
Dort kommt dann "Wirtschaftsjahr schützen bis"
Diese Funktion schützt nicht nur vor ungewollten Buchungen (z.B. beim Buchen nach Leistungsdatum, sondern auch vor ungewolltem Löschen oder sonstigem bearbeiten von Anlag und Co.)