Kann mich da jemand bitte bisschen genauer aufklären.... ich steh da jetzt irgendwie auf dem Schlauch.... Die Digitale Personalakte in Lodas hat ja grundsätzlich mit der Pflicht zur Digitalen Personalakte ab 2022 nichts zu tun, oder? Also wenn ich Mandanten habe, die mir z.B. den Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung per E-Mail zur Verfügung stellen, der vom AN handschriftlich unterschrieben ist, in DMS abspeichere, liegt doch dieser dann digital vor. Somit ist die Pflicht hierzu erfüllt, oder? Muss ich dann z.B. wenn der Mandant mir die Lohnunterlagen komplett zu allen Mitarbeitern per E-Mail zur Verfügung stellt, alles einzeln - sprich zu jeden Mitarbeiter - separat in DMS auch wirklich abspeichern? Hat jemand schon zu einem Mandanten einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt um sich von der Digitale Personalakte befreien zu lassen? Vielen Dank bereits für Euere Unterstützung!!
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