Hallo liebe Gemeinde, ich benötige eure Meinung hierzu. Es geht um die Frage, ob die Überbrückungshilfe PLUS der 2. Phase des Landes NRW (diese 1.000 EUR "für private Kosten Lebensunterhalt des Unternehmers"/"Unternehmerlohn" pro Monat) an die Novemberhilfe / Dezemberhilfe angerechnet werden muss? In den FAQs zur November/Dezemberhilfe steht zu diesem Thema unter 4.2: Eine Anrechnung von anderen gleichartigen Corona-bedingten Zuschussprogrammen des Bundes und der Länder auf die Novemberhilfe beziehungsweise Dezemberhilfe findet dann statt, wenn sich der Leistungszeitraum überschneidet. (...) Als gleichartig gelten andere Corona-bedingte Zuschussprogramme des Bundes, der Länder oder der Kommunen, die ebenfalls der Umsatzkompensation oder der Erstattung von Betriebskosten während des Corona-bedingten Lockdowns im November beziehungsweise Dezember 2020 dienen. Dies umfasst beispielsweise (spezifische oder pauschalisierte) Zuschüsse zu Betriebskosten. Programme mit nicht gleichartiger Zielsetzung werden folglich nicht auf die Novemberhilfe beziehungsweise Dezemberhilfe angerechnet (zum Beispiel Stipendien, Zuschüsse zu investiven Maßnahmen, Projektzuschüsse, Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung). Das Beihilferecht ist zu beachten. Ich würde daraus schließen, dass die ÜH-Plus NRW nicht auf die November-/Dezemberhilfen angerechnet wird - da es sich bei der ÜH-Plus NRW nicht um eine Erstattung von Betriebsosten/Fixkosten, sondern um eine Art Erstattung "für private Kosten Lebensunterhalt des Unternehmers" bzw. "Unternehmerlohn" handelt. Sehe ich das richtig? Diese ganzen Begrifflichkeiten werden langsamt echt zuviel. Vielen Dank für eure Meinung hierzu! Lg
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