Hallo,
ein Unternehmer in NRW mit bestehender Betriebsnummer (weil Beschäftigte Arbeitnehmer) stellt für sich privat eine Haushaltshilfe mit einem Verdienst von 1.000 EUR Brutto ein.
Ich habe mir folgende Gedanken gemacht:
- Eigene Betriebsnummer? Aus meiner Sicht: Nein - weil eine neue Betriebsnummer gibt es nur bei MiniJobs im Privathaushalt. Daher müsste die Anmeldung unter der bestehenden Betriebsnummer laufen.
- Daher würde ich den Arbeitnehmer in Lohndatenbestand des Unternehmens anmelden, wo die "betrieblichen Arbeitnehmer" erfasst sind. Dann würden sich auch alle anderen Probleme (Elstam abruf, Konsolidierung LSt) erübrigen.
- Im Rahmen der Buchhaltung würde die Lohnkosten der Haushaltshilfe auf "Privat" umbuchen.
- BG - Meldung an die BG des Unternehms oder doch eine eigene BG "Träger: UK NRW" anmelden und diesen Pauschalbeitrag zahlen?
Das wäre meine grobe Vorgehensweise.
Wie macht Ihr das in der Praxis? Gibt es irgendwo einen Leitfaden hierzu?
Liebe Grüße
Hallo,
wenn der Unternehmer keine GmbH o.ä. ist, so dass die Steuernummer tatsächlich auch für die privaten Lohnsteueranmeldungen zu nehmen ist (ggf. Rücksprache mit Finanzamt), dann würde ich in dem Fall eine eigene Mandantennummer für den privaten Lohn anlegen, LSt konsolidieren, Betriebsnummernservice kontaktieren, ob die Nummer gleich bleibt, und die UK NRW dafür nehmen. Privathaushalte müssen ja auch keine Insolvenzgeldumlage zahlen.