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Höhe KUG-Zuschuss / Nettonetgelt

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letzte Antwort am 03.04.2020 07:34:33 von dancingh
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tpw
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Nachricht 1 von 5
799 Mal angesehen

Hallo,

 

Fall: MA, Stkl. 5 / 1 Kind

 

Sollentgelt: 2.649,50

Istentgelt: 1.183,54

daraus KUG: 588,53

Fiktives Entgelt: 1.172,77 (Soll- Entgelt ./. Ist- Entgelt)*80%

Möglicher, sv-freier Zuschuss: 467,39 (Fiktives Entgelt ./. KUG)*80%

 

Wenn ich das so abrechne (LA 5010) ist das Netto mit KUG höher als ohne?!

Wo habe ich einen Denk-/Rechenfehler?!

 

Danke und bleibt gesund!

 

 

marcusgraf
Beginner
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Nachricht 2 von 5
756 Mal angesehen

Hallo,

 

für ähnlichen Fall habe ich selbes Bild:

 

MA - Stkl. 5 / KiFB: 0

 

SOLL-Entgelt

2640,55 €
IST-Entgelt

1320,28€

 

Fiktives Entgelt (Diff. zwischen Soll und Ist)
davon 80%

1056,22€

 

KuG
349,18€

 

Maximaler SV-freier Zuschuss damit
708,04€

Auf Wunsch des AG soll Zuschuss 641,02€ betragen.

 

Selber Effekt: Auszahlungsbetrag höher als ohne KuG.
Klar ist mir, dass die geringere Lohnsteuer durchschlägt (mit Verweis auf Progressionsvorbehalt), aber die SV kann doch so nicht richtig sein?!?

Ausgewiesen werden als KV-&RV-&PV-Brutto 2.376,50€ und AV-Brutto 1.320,28€.

Ich arbeite mit LODAS, also Lohnart 410 fürs KuG und 415 für den AG-Zuschuss.

 

Ich freue mich auf jeden Hinweis, warum das Netto so hoch ist.

Grüße aus Ostwestfalen!

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tpw
Beginner
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Nachricht 3 von 5
735 Mal angesehen

Der Ausweis im SV- Brutto stimmt soweit. Das habe ich recherchiert. Die Frage, die sich mir stellt: Muss ich den Zuschuss "deckeln" ? Mein Arbeitsrechter sagt ja.... aber "judex non calculat"... 😉

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Uwe_Lutz
Unerreicht
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Nachricht 4 von 5
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Moin,

 

ich würde dem Arbeitsrechtler hier zustimmen.

 

Es gibt m.E. keine Regelung, dass der Zuschuss max. 80% der Entgeltdifferenz betragen darf!

 

Es ist genau "andersrum" geregelt: Ein Zuschuss ist sozialversicherungsfrei, soweit der Zuschuss und das Kurzarbeitergeld max. 80% der Entgeltdifferenz beträgt.

 

Es muss also erst einmal ein Zuschuss zum Kurzarbeitergeld vorliegen. Und dieser kann m.E. aus der Definition des Begriffs "Zuschuss" maximal in der Höhe gezahlt werden, dass das Nettoentgelt ohne Kurzarbeitergeld erreicht wird. Sofern mehr gezahlt wird, würde ich dieses nicht mehr als Zuschuss einstufen.

 

Und wenn dann die Höhe des Zuschusses feststeht, muss geprüft werden, in welcher Höhe dieser ggf. teilweise sozialversicherungspflichtig wird. Und solange die 80% nicht erreicht werden, bleibt der Zuschuss sv-frei.

 

Ich weiß auch nicht, ob die Arbeitgeber es für sinnvoll halten würden, dass die Mitarbeiter mehr Geld bekommen als ohne Kurzarbeit. Der Arbeitgeber versucht durch dieser Regelung Geld zu sparen. Wenn der Zuschuss nun in einer Höhe gezahlt wird, dass das bisherige Netto überschritten wird, führt dies zu Mehrkosten des Arbeitgebers, da dieser Zuschuss ja nicht von der Bundesagentur erstattet wird.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

dancingh
Einsteiger
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Nachricht 5 von 5
675 Mal angesehen

@tpw  schrieb:

Hallo,

 

Fall: MA, Stkl. 5 / 1 Kind

 

Sollentgelt: 2.649,50

Istentgelt: 1.183,54

daraus KUG: 588,53

Fiktives Entgelt: 1.172,77 (Soll- Entgelt ./. Ist- Entgelt)*80%

Möglicher, sv-freier Zuschuss: 467,39 (Fiktives Entgelt ./. KUG)*80%

 

Wenn ich das so abrechne (LA 5010) ist das Netto mit KUG höher als ohne?!

Wo habe ich einen Denk-/Rechenfehler?!

 

 


Ja - aus meiner Sicht haben Sie einen kleinen Denkfehler: In der letzten Zeile in Ihrer Berechnung:

Möglicher, sv-freier Zuschuss ist aus meiner Sicht 584,24 €! Sie brauchen den von Ihnen errechneten Zuschuss nicht noch kürzen. 

 

So steht es auch in einem Datev-Beispiel aus dem Dokument  Nr. 5303312  Punkt 10.1 .

 

 

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letzte Antwort am 03.04.2020 07:34:33 von dancingh
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