Hallo, nur E-Rechnung erfüllt die Anforderungen der voraussichtlich bald verpflichtenden elektronischen Rechnung. Bei E-Rechnung wird die E-Mail mit DATEV E-Rechnung Service über das DATEV Rechenzentrum versendet. Eine Parkmöglichkeit (terminierter Versand) ist aktuell nicht vorgesehen. Habe ich gerne aufgenommen. In jeder Sicht (Offene Rechnungen, Druckreife Rechnungen, usw.) steht die Spalte "E-Rechnung/ Digitale Rechnung" zur Verfügung. Die Spalten können Sie an die erste Stelle verschieben. Dadurch können Sie vor dem Verarbeiten, die Rechnungen, die digital versendet werden, ausschließen und z. B. erst einen Probedruck durchführen. Digitale Rechnung (individuelles Rechnungsformular) und ZUGFeRD 1.0 (veraltetes Format, welches voraussichtlich bald auch nicht mehr eingestellt werden kann) kann per sogenannten Einzelversand versendet werden. Sie können die "Fehlerhafte Rechnung" umgehen, indem Sie in der E-Mail aktiv eine Änderung durchführen (z. B. ein Leerschritt im Text einfügen) UND auf Speichern klicken. Dadurch wird die E-Mail in den Entwürfen in Outlook gespeichert und eine Erfolgsmeldung an Rechnungsschreibung zurückgegeben. Die Rechnung ist dann abgerechnet. Sie dürfen nicht vergessen, die E-Mail in den Entwürfen noch an den Mandanten zu senden. Zu DATEV Kanzleimanagement: Nach der Umstellung auf DATEV Kanzleimanagement werden die Kanzleimanagement-Prozesse - und damit auch die Zeiterfassung und Rechnungserstellung - künftig komplett online erfolgen. Sie können DATEV Kanzleimanagement dann auch aus dem DATEV Arbeitsplatz starten. Der hybride Weg muss z. B. mit den leistungserstellenden Anwendungen gegangen werden. DATEV Kanzleimanagement und z. B. Kanzlei-Rechnungswesen, LODAS/Lohn und Gehalt oder die Steuerprogramme werden reibungslos zusammenarbeiten. Schöne Grüße Kerstin Schulz DATEV eG
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