Hallo, leider erst so spät, aber 3 Wochen Urlaub waren dann doch mal nötig. 😉 Diese Tabelle ist in meinen Augen vieeeeel zu aussagelos. Meine Tabelle kann ich jetzt hier nicht posten, aber in etwa so aufgeteilt: WePa- Info: ISIN, Bezeichnung, Datum Kauf, Datum Verkauf, Anzahl, AK, NK, AHK, EB-Wert (HR, SR Ist, SR Kann) Kursdaten (pro Monat): akt. Kurs, Gesamtwert, Wertänderung Beurteilung: HR, SR Istdaten FiBu, SR Kanndaten (wenn AfA gewählt würde) AfA-Block: Gliederung nach HR / SR Ist / SR Kann, AfA ldf Jahr, kummuliert, Zuschreibung Geschockt? War ich damals als SFA-Neuling auch 😄 Tabelle wurde mit meinem StB/WP entwickelt und beinhaltet alles was notwendig ist. Wenn man im Übrigen die möglichen Werte im SR (also mit Abschreibung) nicht berechnet, dann kann der Prüfer unterstellen, dass man das Wahlrecht nicht ausreichend geprüft hat und dann für den Steuerpflichtigen das nachberechnen und eben die Abschreibung vornehmen. Damit verbunden wären die Nachteile des § 8b KStG. Natürlich wird in der Tabelle auch zwischen Nominale und Stücken oder zwischen festverzinslich oder nicht unterschieden. So wie es eben auch im BMF-Schreiben getan wird 😉 Viel Aufwand, aber für Sicherheit bei der Prüfung unabdingbar. Aus Ihrer Tabelle könnte ich jetzt vieles nicht schlussfolgern. Das mag für einen einzelnen Fond noch genügen. Aber sicher nicht bei Depots mit mehreren verschiedenen Wertpapieren. Und da frage ich noch nicht nach Split oder Umbuchung 😄
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