Hallo DATEV, folgendes Problem: StKto-Abruf erlaubt beim Finanzamt ist in der Vollmachtsdatenbank seit 22.6.17 bei dem Mandanten mit ja gespeichert. Untervollmachten erlaubt! Jetzt hat eine MA für diese St-Nr nochmals in Steuerkonto online einen neuen Registrierungsantrag gestellt. Obwohl diese St-Nr mit allen Untervollmachten schon freigegeben ist, bekommt jetzt der Mandant vom Finanzamt ein Schreiben Zustimmung zur Einsichtnahme Steuerkonto. Bitte dies ändern! Warum bekommt der Mandant das Schreiben, wenn wir empfangsbevollmächtigt sind? Auch stört es uns, dass wir mit E-Goverment ohne St-Nr keine Vollmacht in die Vollmachtsdaten einspielen können. Ich kopiere immer eine andere St-Nr ein, um diese später wieder zu löschen. Das kann's doch nicht sein! Wir haben derzeit sehr viele Änderungen der Steuernummern, aber die automatische Anpassung durch die Finanzverwaltung in der Vollmachtsdatenbank funktioniert anscheinend nicht reibungslos. Auch geht die Empfangsvollmacht nicht über, was schon zu kritischen Fällen geführt hat. VG Burkhart
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