Meines Erachtens hat es sich die DATEV im Punkt "Unveränderbarkeit i. S. der GoBD/AO" technisch zu einfach gemacht: Ein Buchungssatz (mit all seinen ergänzenden Informationen wie z. B. Belegbild, KOST-Informationen, Notiz, Fälligkeit etc.) ist entweder nicht festgeschrieben oder festgeschrieben. Sollen nach dem Festschreiben Buchungssatzinformationen geändert werden, ist es bis dato nicht relevant, ob die zu korrigierende Information seitens der GoBD/AO als unveränderbar festzuhalten sind, sondern nur, dass es schlicht technisch derzeit nicht anders geht, als den gesamten Buchungssatz zu stornieren und neu zu erfassen (wobei hierbei meines Erachtens auch eine Verknüpfung des alten zu dem geänderten Buchungssatz im Sinne der Nachprüfbarkeit fehlt). Anders würde es aussehen, hätte die DATEV eine revisionssichere Buchungserfassung erschaffen. So könnte z. B. jeder Buchungssatz einen Status ("erfasst", bei UStVA "gebucht", ggf. "storniert") erhalten. Mit dem Status "gebucht" beginnt die Historisierung des Buchungssatzes und zu jedem Zeitpunkt ist eindeutig nachvollziehbar, wann und was geändert wurde. Ein solches System vorausgesetzt könnte dann auch ggf. über Filter geredet werden, damit bestimmte Buchungssatzänderungen (z. B. Änderungen der KOST-Felder, des Belegbildes) nicht an das FA exportiert werden. Gruß, M. Fehlau
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