So viele Fragen auf einmal, Herr Kolberg Auch ich habe mal in die DATEV-Seminare geschaut und mir gedacht: 7,5 Stunden Seminar für solch ein komplexes Thema, wo - wie Sie bereits erwähnen - die Kniffligkeiten direkt aus dem Alltag entspringen. Nach dem bisher gültigen BDSG ist die Grenze von 10 nicht auf "Mitarbeiter", sondern auf Personen die ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Das hieß für mich immer: Sachbearbeiter ja, Kanzleileitung ja, externer IT-Dienstleister nein, Putzfrau nein. .... Ob das auch unter der DS-GVO noch so bestand hat? Keine Ahnung! Was ich aber den Haufe-Artikeln entnommen habe: Selbst wenn kein Datenschutzbeauftragter zu benennen ist, muss die Kanzlei die gleichen Regelungen beachten. Es ist also nicht die Frage, was für die DS-GVO umgesetzt werden muss, sondern nur, wer dafür verantwortlich ist. Grüße M. Fehlau
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