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Abkündigung Unternehmensplanung

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letzte Antwort am 12.08.2025 12:47:14 von Tobias_Saule
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DATEV-Mitarbeiter
Tobias_Saule
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 61 von 76
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Hallo Herr Bietz,

anbei Antworten auf Ihre Punkte, die Sie aufgeführt haben.

 

Testmandant:

  • Keine Lohn Vorabrechnung und Implementierung möglich?

Eine Schnittstelle zu Lodas/Lohn und Gehalt für die Übernahme der im Lohn abgerechneten Mitarbeiter gibt es noch nicht. Die Daten aus Lodas/Lohn und Gehalt stehen noch nicht in der Cloud zur Verfügung. Wir wollen eine einfache Detailerfassung und -berechnung für Mitarbeiter/Mitarbeitergruppen anbieten

 

  • Eingabe umständlich, z. B. um Monatswert oder eine Steigerung zu erfassen? 

 

Das versteh ich nicht ganz. Wenn ich eine Jahresspalte aufklappe, kann ich in den Monatszellen einen Monatswert eintippen. Die Funktion „Steigern“ geht dann, wenn ich einen Jahreswert anklicke und diesen steigern möchte.

 

  • Können in Jahren mit Ist-Monatsdaten wirklich keine Möglichkeit die verbleibenden Monate mit Solldaten zu füllen

Wenn Sie im ersten Planjahr auch die Ist-Monatsdaten integriert haben, können Sie in den Planmonaten Zahlen von Hand eintippen oder auch z.B. die Steigerungs-Funktion nutzen.

 

 

Sie beschreiben den Fall der Planung für einen Existenzgründer.

Gleich mal vorne weg: DATEV Analyse und Planung ist aktuell ausgelegt für die Planung von bestehenden Unternehmen. Sprich, für den zu planenden Mandanten gibt es einen Buchführungsbestand in Ihrer Kanzlei.

Für den Fall der Planung für einen Existenzgründer müssen wir noch an der ein oder anderen Stelle nacharbeiten.

Wir werden dieses Jahr noch Hilfe-Dokumente bereitstellen, wie Sie einen Existenzgründer mit DATEV Analyse und Planung planen können.

 

Zu Ihren konkreten Anmerkungen/Kritikpunkten:

 

Nun ja. Ich versuche es mal und gehe an den echten Mandantenfall.

 

  • Die Bestandsanlage für einen neuen Mandanten ist eine Katastrophe
    • Ein im Arbeitsplatz neu angelegter Mandant kann nicht einfach in der Online-Anwendungen Analyse und Planung aufgerufen werden.

 


Wenn Sie den Mandanten in den zentralen Stammdaten (DATEV Arbeitsplatz) neu angelegt haben, müssen Sie noch eine Leistung „Buchführung“ für den Mandanten anlegen und die Mindest-Stammdaten im Bereich der „Grunddaten Rechnungswesen“ ausfüllen.

 

    • die Online-Anwendung kann ausschließlich offline eingerichtet werden. Ein Irrsinn

 

Aktuell ja für alle Mandanten, wo Sie eine Existenzgründung planen wollen! Für alle Ihre Bestands-Mandanten mit einem Fibu-Bestand in Ihrer Kanzlei können Sie direkt in der Cloud mit einer Planung loslegen.

Die Neuanlage eines Planungsmandanten geht aufgrund der engen Anbindung an das Rechnungswesen nur „offline“. Die enge Anbindung an das Rechnungswesen hat viele Vorteile (siehe mein Beitrag vom 08.08.2025 13:54 Uhr). Da im Rechnungswesen die Neuanlage eines Fibu-Mandanten noch nicht in der Cloud geht, sind wir da planungs-seitig von den Entwicklungsschritten im Rechnungswesen abhängig.

 

    • dann in der Online-Welt fehlende Berechtigung oder keine angelegte Leistung. Hä?

 


Diese Meldung wegen fehlender Rechte oder keine angelegte Leistung kommt deswegen, da der neu angelegte Mandant noch keine Leistung „Buchführung“ hat.

  • Bei neuen Mandanten, die bei Null anfangen, muss man erst einen REWE-Datenbestand offline anlegen und diesen ins Rechenzentrum schicken und anschließend genügend Geduld haben bis die Daten dort ankommen, statt einfach mit 0 beginnen zu können 

 


Ja, das haben Sie korrekt beschrieben.

    • Und wenn man den offline Datenbestand anlegt, dann bitte mit dem korrekten Beginndatum, also in meinem Fall 01.10.2025.
  • Nachdem man sich durch den ganzen Einrichtungs-Prozess durch gequält hat, kommt man dann endlich in die Online-Anmeldung, wird dort aber geblockt mit dem Hinweis, dass bei Gründungen mit Rumpfwirtschaftsjahr diese Anwendung nicht unterstützt wird. Dies betrifft aber nahezu 100 Prozent meiner Neugründungen. Kaum einer gründet oder übernimmt zum 01.01. eines Jahres.

 


Was Sie hier beschreiben ist einer der Hauptpunkte der oben von mir angesprochenen „Nacharbeiten“.

Sie müssen im neu angelegten Fibu-Mandanten entweder ein normales Wirtschaftsjahr mit Beginn 01.01.202X und Ende 31.12.202X oder ein abweichendes Wirtschaftsjahr auch mit 12 Monaten hinterlegen.

 

Wenn Sie eine neue Planung für einen bestehenden Fibu-Mandanten anlegen, ist das Ist-Vorjahr automatisch im neuen Fall integriert. Das ist eine Vereinfachung im Vergleich zur Unternehmensplanung. Bedeutet aber auch: der erste Planmonat entspricht dem letzten Monat des Ist-Vorjahrs.

Im von Ihnen geschilderten Fall ist in Kanzlei-Rechnungswesen vermutlich ein Rumpf-Wirtschaftsjahr von 01.10.2025-31.12.2025 angelegt worden. Auf der Basis eines Rumpf-Wirtschaftsjahr kann ich noch keine Planung anlegen.

 

Umgehung: legen Sie für den Existenzgründer eine Leistung Buchführung für das Ist-VORJAHR (!!) 2024 an mit 01.01.2024-31.12.2024. Mit dieser Fibu-Leistung können Sie dann eine Cloud-Planung mit Planungsbeginn „Januar 2025“ anlegen.

In dieser Planung können Sie dann bspw. die ersten Planzahlen in der Oktober-Monatsspalte einfügen.

 

 

Uns ist bewusst, dass dies nicht der beste Prozess für die Planung von Existenzgründern ist! Wir wollen das noch verbessern.

 

Ich hoffe, ich konnte das Vorgehen für die Erstellung einer Existenzgründer-Planung in DATEV Analyse und Planung einigermaßen erläutern.

 

Wenn Sie noch weiter Fragen/Anregungen/Kritik haben - jederzeit gerne!

 

Viele Grüße

Tobias Saule

Anforderungsmanagement

Wirtschaftsberatung

DATEV eG

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jjunker
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Wenn Sie im ersten Planjahr auch die Ist-Monatsdaten integriert haben,.....

 

manuell integriert haben? Eine automatische Übernahme der Ist Daten ist nicht möglich oder?

 

@Tobias_Saule Reicht es den FiBU Bestand lokal anzulegen oder muss man diesen auch ins RZ senden und damit für ein Planszenario bereits die IT Service und Sicherheitspauschale aufbringen?

 

 

MVP 
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einmalnoch
Experte
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@olafbietz  schrieb:

@StBAB1 

 

Wir müssen uns damit abfinden, dass wir den DATEV-Entscheidern egal sind. Es stellt sich die Frage nach Alternativen.


Im Rahmen des Fachberaterlehrgangs "Finanzwirtschaft und Controlling" haben die Professoren Bordemann und Balz das von ihnen im Rahmen ihrer gutachterlichen Tätigkeit genutzte Excel Tool gezeigt. Recht einfach gehalten und gut nachvollziehbar. Ich habe mit den in einem Beispiel gegebenen Daten einmal die Unternehmensberatung, seinerzeit noch mit dem Bewertungsteil, gefüttert. Der Aufwand war riesig, der Erfolg war ziemlich gleich (geringe Abweichung). 

 

Meine Erkenntnis, die sich auch in Planungen immer wieder gezeigt hat, war, dass DATEV sich einfach an bestehende Datenstrukturen angehängt hat was bei einer Zukunftsplanung eines bestehenden Unternehmens zunächst nicht verkehrt ist. Aber wenn "from the scratch" zu planen ist versagen ja die Übernahmen, da nicht vorhanden. Plane einer mal die Änerungen im Anlagevermögen mit Finanzierung, in DATEV Untenehensplanung war das eine recht aufwändige Handarbeit. Noch besser der Bau eines Gebäudes über einen längeren Zeitraum mit Abschlägen.

 

Insoweit produziere ich mir eine individuelle Excel Anwendung mit diversen Unterarbeitsmappen (Datei(!) und keine Tabellen). Verschiedene Szenarien lassen sich so besser verwalten.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
DATEV-Mitarbeiter
Tobias_Saule
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @jjunker ,

wenn Sie eine neue Planung anlegen, wird das Ist-Vorjahr automatisch integriert.

Die Ist-Daten des laufenden Fibu-Jahrs können Sie selbst in die Planung einbinden (geht rechts über die "Einstellungen"). Im beigefügten Screen ist das in rot markiert.

 

Tobias_Saule_0-1754905845552.png

 

Sobald Sie einen Fibu-Mandanten ins Fibu-RZ senden, fällt für diesen Mandanten die IT-Service- und Sicherheitspauschale an.

 

Viele Grüße

Tobias Saule

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olafbietz
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@einmalnoch  schrieb:

Insoweit produziere ich mir eine individuelle Excel Anwendung mit diversen Unterarbeitsmappen (Datei(!) und keine Tabellen). Verschiedene Szenarien lassen sich so besser verwalten.


Ist schon verrückt. Es ist noch nicht sooo lange her, da bin ich immer mehr von meinen eigenen Excel-Lösungen zu DATEV-Wirtschaftsberatungs-Lösungen gewechselt. Und jetzt geht der Weg wieder zurück. Ich hab meine alten Tabellen noch.

 

Aber du hast Recht. Keine DATEV-On-Prem-Anwendung wird in die Onlinewelt überführt. Sie verschwinden und werden durch praxisuntaugliche MVP ersetzt. Gerade die Wirtschaftsberatung wird dadurch über viele Jahre in großen Teilen unbrauchbar sein. Dein Ansatz ist dagegen nachhaltig, verlässlich und unabhängig. 

 

 

mic
Fortgeschrittener
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An dieser Stelle mal ein Lob an @Tobias_Saule unermüdlichen Einsatz die neue Unternehmesplanung uns näher zu bringen.

 

Er musste hier schon viel aushalten, hat aber immer noch die Geduld uns alles einzeln genau zu erklären. Dank dafür.

 

 

jjunker
Allwissender
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@mic was muss @Tobias_Saule denn hier aushalten? ja harte Kritik und viele Nachfragen aber persönlich muss er hier nichts aushalten. Also zumindest hoffe ich, dass er hier nichts persönlich nimmt.

 

@einmalnoch beschreibt es sehr gut. Taugliche in die Jahre gekommene Programme werden durch MVPs ersetzt. Kann nicht funktionieren.

 

Das sind ja leider er eMVPs. e für extrem.

MVP 
StBAB1
Aufsteiger
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@mic: Das irritiert mich jetzt: Das Produkt ist super, die Genossen verstehen es nur nicht? 

@Tobias_Saule : Dass Sie die Ideen der Datev verkaufen müssen, ist jedem klar.

Leider gelingt es mir nicht, die neuen Lösung mit Unternehmensberatung classic zu starten. Was ist jetzt zu tun? 

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olafbietz
Meister
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@Tobias_Saule  schrieb:

...

Im von Ihnen geschilderten Fall ist in Kanzlei-Rechnungswesen vermutlich ein Rumpf-Wirtschaftsjahr von 01.10.2025-31.12.2025 angelegt worden. Auf der Basis eines Rumpf-Wirtschaftsjahr kann ich noch keine Planung anlegen.

 

Umgehung: legen Sie für den Existenzgründer eine Leistung Buchführung für das Ist-VORJAHR (!!) 2024 an mit 01.01.2024-31.12.2024. Mit dieser Fibu-Leistung können Sie dann eine Cloud-Planung mit Planungsbeginn „Januar 2025“ anlegen.

In dieser Planung können Sie dann bspw. die ersten Planzahlen in der Oktober-Monatsspalte einfügen.


Wenn ich Ihrer "Umgehung" folgen würde, hätte ich in den Stammdaten auch für das Wirtschaftsjahr 2025 als Beginn den 01.01.2025 stehen, richtig? Und diese Angabe lässt sich nach der ersten Buchung nicht mehr rückgängig machen, auch richtig? Ich habs noch nicht probiert, aber ich denke auch, dass ich kein Wirtschaftsjahresbeginn 01.10.2025 speichern kann, wenn es ein Vorjahr gibt.

 

Wie auch immer: In der Folge könnte ich keine Bilanz für das Rumpfwirtschaftsjahr 01.10.2025 bis 31.12.2025 mehr erstellen. Aber die brauche ich zwingend. Ich denke also nicht, dass Ihre Umgehung ohne späteres, böses Erwachen funktioniert. Oder doch?

 

 

cwes
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Wenn es nicht so traurig wäre, wäre dieser Thread köstlich amüsant. Datev, ernsthaft. Nennt mir nur ein Produkt von Euch, das richtig gut ist.

olafbietz
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Die richtigen Klopper stehen ja noch aus. Richtig schlecht wird mir, wenn ich an die Abkündigung der On-Prem-Steuerprogramme und "Ersatz" durch Online-Steuern-MVP oder Abkündigung von Kanzlei-Rechnungswesen und Ersatz durch Online-Rechnungswesen-MVP denke. 

 

cwes
Meister
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@olafbietz  schrieb:

... Abkündigung der On-Prem-Steuerprogramme und "Ersatz" durch Online-Steuern-MVP ...


"Hm, wirklich weit sind wir mit der Entwicklung von ESt-Online nicht gekommen..."

 

"Nun, haben wir da nicht noch Klartax im Regal? Neues Label drauf und dann sollen die damit ESt-Erklärungen machen! Preis 10% hoch bei der Gelegenheit!"

 

"Gute Idee, läuft! Wir sollten uns eine Gehaltserhöhung gönnen!"

ulli_preuss
Fachmann
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Nachricht 73 von 76
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Man sollte DATEV immer wieder deutlich machen, dass MVP nicht Most Valuable Player bedeutet!

(Die Zeiten, als man die SELF-Schnittstelle für 1.xxx Euro und den Leitfaden dazu für 2xx Euro verhökern konnte, sind halt  nunmal vorbei.)

Viele Grüße
• Wer lacht, hat noch Reserven. •
jjunker
Allwissender
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Wenn Kanzlei ReWe angekündigt wird können die Kollegen in Nürnberg einpacken.

MVP 
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DATEV-Mitarbeiter
Steffi_Lamm
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo StBAB1,

 

Sie schreiben, dass es Ihnen nicht gelingt, die neue Cloud-Anwendung DATEV Analyse und Planung zu starten. Bitte setzen Sie sich mit uns über die Terminbuchung der Wirtschaftsberatung in Verbindung, damit wir Ihr Thema zeitnah lösen können.

Hier der Link zur Terminbuchung Wirtschaftsberatung: Service Wirtschaftsberatung

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Stefanie Lamm

 

Service und Lösungen Beratung

DATEV eG

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DATEV-Mitarbeiter
Tobias_Saule
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Bietz @olafbietz ,
das haben Sie richtig beschrieben!


Wenn Sie im beschriebenen Beispiel ein normales Wirtschaftsjahr von 01.01.2024-31.12.2024 in der Fibu angelegt haben, können Sie im Rahmen einer Jahresübernahme nicht (!) ein Rumpf-Wirtschaftsjahr von 01.10.2025-312.12.2025 erzeugen.

Als momentane „Abhilfe/Umgehung“ müssten Sie im Fall der erfolgreichen Unternehmensgründung einen zweiten Fibu-Mandanten mit dem passenden Rumpf-Wirtschaftsjahr anlegen. Da haben Sie dann alle gewohnten Möglichkeiten aus Kanzlei-Rechnungswesen.

Da die Planung aber auf einem anderen Ordnungsbegriff gemacht wurde (dem ersten Fibu-Mandanten), können Sie die Plandaten für einen Soll-Ist-Vergleich nicht automatisch in diesen zweiten Fibu-Mandanten übernehmen.

Ob ein Umweg über csv-Export/-Import in dieser Konstellation von unterschiedlichen Wirtschaftsjahresbeginn-Daten möglich wäre, müsste ich testen.

 

Ich möchte den Sachverhalt der Planung eines Existenzgründers im September mit meinem Team ausführlicher thematisieren. Ggfs. finden wir erste, schneller umzusetzende Lösungsansätze.

Wie ich schon geschrieben hatte, ist uns bewusst, dass die Cloud-Planung für die Planung von Existenzgründern da noch keinen optimalen Arbeitsablauf bietet.

 

Viele Grüße aus Nürnberg

Tobias Saule

75
letzte Antwort am 12.08.2025 12:47:14 von Tobias_Saule
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