Hallo,
das Rechnungsprogramm rechnet unser Porto bei der Umsatzsteuer nicht mit ein.
Es geht um eine Händlerrechnung, also Nettopreise + Ust
Z.B. 75,-€ + 5,- € Porto = 80,-€ - 2% Rabatt 78,50€
Jetzt kommt noch die Ust. dazu + 19%, wären 19,78€
Das Programm nimmt aber das Porto nicht mit dazu. Rechnet also nur Ust. von 73,50€
Wieso?
Kann mir jemand sagen, was hier evtl. beim Artikel nicht richtig eingestellt ist?
Habe Porto mit 19% Steuer hinterlegt.
Vielen Dank
Nettopreise der Artikel: 75 €
Porto: 5 € (19 % USt)
Rabatt: 2 % → 78,50 € (75 + 5 → 80 € minus 2 %)
Umsatzsteuer soll 19 % auf Artikel + Porto nach Rabatt sein
Problem: Das Programm berechnet die USt nur auf die Artikel, nicht auf Porto.
Porto wird im Programm nicht als „umsatzsteuerpflichtiger Posten“ behandelt
Manche Programme behandeln Porto separat als „Nebenkosten“ und ziehen Rabatte nur von den Artikeln ab.
Ergebnis: Rabatt wird auf Artikel gerechnet, Porto bleibt außen vor, aber die Steuerberechnung auf Porto wird ignoriert.
Rabatt wirkt nur auf Artikel, nicht auf Porto
Standardmäßig wird in vielen Programmen Rabatt artikelbezogen eingestellt.
Umsatzsteuer wird danach berechnet: USt = 19 % auf rabattierte Artikel, Porto wird nicht in die Steuerberechnung einbezogen, obwohl es steuerpflichtig ist.
Artikelstammdaten / Porto-Artikel prüfen
Porto muss als artikelähnlicher Posten mit 19 % USt hinterlegt sein.
Wichtig: „Rabattfähig“ markieren, falls der Rabatt auch auf Porto wirken soll.
Rechnungs-Einstellungen
Prüfen, ob das Programm Rabatte auf Gesamtrechnung (inklusive Porto) oder nur auf Artikel berechnet.
Manche Programme bieten Einstellung: „Rabatt auf Summe inkl. Versandkosten“ → aktivieren.
Steuerberechnung nach Rabatt
Umsatzsteuer sollte nach Abzug des Rabatts auf die Summe aller steuerpflichtigen Posten berechnet werden (Artikel + Porto).
Porto als separaten steuerpflichtigen Artikel anlegen
USt 19 %
Rabattfähig: ja, wenn Rabatt auch Porto betreffen soll
Rabatt auf Gesamtsumme anwenden
Prüfen, ob die Software Rabatt auf Gesamtsumme (inkl. Porto) erlaubt → Steuer dann korrekt berechnen.
Manuelle Korrektur (wenn Software nicht anders geht)
Rabatt nur auf Artikel → Steuer auf Artikel + Porto nachträglich prüfen und ggf. anpassen
💡 Praxis-Tipp:
Viele Programme trennen Artikelrabatt und Versandkosten, daher wird Porto oft nicht automatisch in die Steuerberechnung einbezogen. Lösung ist meistens, Porto als artikelähnlichen Posten zu definieren und Rabatt korrekt einzustellen oder Rabatt auf Gesamtrechnung zu aktivieren.
Hallo,
die Antwort ist echt ausführlich, hilft mir aber jetzt noch nicht weiter.
Ich habe das Porto als Artikel mit 19% Steuer hinterlegt. Ich wüßte gar nicht, wie es anders geht...
Trotzdem nimmt das Programm die Ust nicht mit rein.
Lg
@christine77 schrieb:Hallo,
das Rechnungsprogramm rechnet unser Porto bei der Umsatzsteuer nicht mit ein.
Es geht um eine Händlerrechnung, also Nettopreise + Ust
Z.B. 75,-€ + 5,- € Porto = 80,-€ - 2% Rabatt 78,50€
Jetzt kommt noch die Ust. dazu + 19%, wären 19,78€
Das Programm nimmt aber das Porto nicht mit dazu. Rechnet also nur Ust. von 73,50€
Wieso?
Kann mir jemand sagen, was hier evtl. beim Artikel nicht richtig eingestellt ist?
Habe Porto mit 19% Steuer hinterlegt.
Vielen Dank
Also erst Mal: Welches Rechnungsschreibungsprogramm ist es denn?
Dann: 78,50 EUR *19% = 14,915 EUR. Und nicht 19,78 an USt. Das sind irgendwas um die 104 EUR netto.
Wenn es AWnext ist:
Und wird bei mir auch voll berechnet (allerdings kommt das Programm auf 78,40 EUR nicht 78,50 EUR). Und die USt passt ja auch mit 14,90 EUR.
@XYZ1 off topic: KI generierte Antwort? Ganz ohne Wertung. nur reine Neugier.
Hallo Verena,
muß das Porto von 5,- € tatsächlich so als netto angegeben sein und brutto entsprechend mehr? Dann ist das der Fehler!
vielen dank
Ich kann dir nicht so ganz folgen und steuerlich kann ich dazu nichts sagen sorry. Bin nur die Technik Tante. Aber wenn ich Artikel erfasse, kann ich wählen ob ich den Brutto- oder den Nettopreis angebe. Es wird in jedem Fall vom Programm der fehlende Preis ergänzt.
Du kannst also auch den Bruttopreis mit 5,95 EUR im Artikel erfassen. Ist eigentlich gehopst wie gesprungen.
In meinem Fall habe ich hier auch Netto angegeben, d.h. alle meine Rechnungspositionen werden Netto + USt ausgegeben.
Hallo,
ich muß mich noch mal melden, es stimmt doch nicht. Hier die Rechnung, damit man das mal sieht. Das Programm nimmt das Porto überhaupt nicht mit.
Rabatt ist mir jetzt klar; da hatte ich bei Rabattierfähig das Häkchen nicht gesetzt. Aber die Ust nimmt er nur von den Artikeln nach Rabatt mit 73,50 € und lässt das Porto aussen vor???
Habt Ihr ne Idee?
Danke
Geht es hier um Auftragswesen next?
Falls ja und Porto ist als eigener Artikel angelegt: https://help-center.apps.datev.de/documents/1020148
Anscheinend fehlt die Angabe beim Porto, dass USt berechnet werden soll. Das dürfte doch zu hinterlegen sein?
Ansonsten hatte @VerenaWied doch schon die Lösung angegeben in Nachricht 4 von 10?!
Das kommt darauf an was vereinbart ist ?
Sind die 5 EUR reiner Auslagenersatz und wird auch so gebucht , dann ist keine Ust auf die 5 EUR zu berechnen.
Wenn pauschal also kein reiner Auslagenersatz kommt es darauf was ist mit dem Kunden oder in den AGB vereinbart 5 EUR pauschal netto + 19% Ust oder
5 EUR pauschal inkl. 19% Ust.
Alle Varianten sind denkbar und aus ihrem Sachverhalt nicht herauslesbar.
Das Programm rechnet das Porto eben gar nicht mit ein - egal ob brutto oder nettowert. Jetzt lege ich noch mal einen Ausschnitt aus der Artikelanlage rein. Angelegt ist es wie jeder andere Artikel auch. Ich habe nur gesehen, dass das Porto als Leistung angelegt war und nicht als Ware. Das dürfte aber doch keine Rolle spielen, oder?
Ich habe es eben mal im Musterbestand nachgestellt, hier passt alles..
Es ist schwer Ihren Texten zu folgen, vielleicht versuchen Sie mal Ihr Anliegen ausführlich zu beschreiben..
Das Problem ist wirklich mit den Angaben schwer nachzuvollziehen.
Da scheinen jedoch mehrere Fehler versteckt:
Wenn ich die Rechnung oben richtig verstanden habe soll das Porto mit 5,-€ netto berechnet werden. In der Programmeingabe ist sie jedoch als Bruttowert hinterlegt. Wenn bei dem anderen Artikel ein ähnlicher oder anderer Fehler in der Programmeingabe vorliegt, könnte dies zu Abweichungen führen.
Am Besten noch einmal alle Eingaben checken 🙂
Ein Grund mehr, damit ich das Programm meide... vielen Dank für die Anregung und Erfahrung damit
@xyzmic schrieb:Ein Grund mehr, damit ich das Programm meide... vielen Dank für die Anregung und Erfahrung damit
Naja, AWnext hat seine Tücken und hat im Gegensatz zu AWonline noch immer nicht denselben Funktionsumfang. Deswegen ist das Programm aber nicht grundsätzlich Müll. Es gibt immer noch Mandanten mit nicht allzu vielen Ausgangsrechnungen und wenigen bis gar keinen Besonderheiten, für die das Programm Goldwert ist. Allein schon um die Grundsätze der GOBD zu erfüllen (z.B. die Excel- und Word-Kandidaten). Und alle für die das Programm eben nicht passt nutzen was anderes. Da gibt es genug Anbieter auf dem Markt - auch mit DATEV Schnittstellen. Für die AWonline Nutzer war die Umstellung halt ein Schlag mitten ins Gesicht.
Und hier scheint es eher ein Anwender- als ein Technikproblem zu sein.