Hallo zusammen,
uns beschäftigt aktuell folgende Frage:
Wo bekommen wir in DUO die XML Datei zu einer E-Rechnung angezeigt bzw. wo wird diese gespeichert?
Wenn es sich um eine ZUGFeRD Rechnung handelt bekommen wir bei der Rechnung die Visualisierung der XML Datei angezeigt und die Bildkomponente. Aber wo kann man sich die reine XML Datei ansehen oder habe ich einen Denkfehler?
Über eine Aufklärung würde ich mich freuen.
Viele Grüße
Marcel
Anhang in der PDF
Auf die Büroklammer im Adobe Reader klicken.
Ihr müsst das Originaldokument runterladen. Da seht ihr dann die XML Datei im Anhang der PDF. In DUO wird sie m.E.n. nur visualisiert, auswählbar ist sie nicht.
Das mit der Büroklammer ist mir bewusst. Mir geht es darum wo die XML Datei in DUO angezeigt wird
gar nicht
Aber wir müssen doch die XML Datei revisionssicher speichern oder liege ich hier falsch?
Sie speichern bitte die komplette Rechnung inklusive der XML-Datei.
Die PDF wird doch revisionssicher in DUO gespeichert. (Wenn festgeschrieben)
@MBlum09 schrieb:Aber wir müssen doch die XML Datei revisionssicher speichern oder liege ich hier falsch?
Wenn die PDF-Datei revisionssicher gespeichert ist, ist auch die XML-Datei revisionssicher gespeichert.
Das ZUGFeRD-Format besteht aus der Kombination PDF/XML. Also speichern Sie die PDF-Datei.
Warum sollte man das aufteilen? Das ist ja ungefähr so, als würde man die Buchstaben von der Papierrrechnung kratzen wollen, weil das Blatt nicht die Rechnung ist.
Sie verkomplizieren das gerade unnötig. Kein Overthinking!
Ich versuche es nur im Ganzen zu verstehen.
Das heißt die herrschende Meinung ist die:
Es reicht aus das die PDF in DUO gespeichert wird, weil diese auch die XML Datei beinhaltet.
Das heißt ich bekomme die XML Datei nicht angezeigt sondern nur die Datenvisualisierung.
Richtig die XML Datei schlummert im Hintergrund, ist aber nicht weg.
@MBlum09 schrieb:Das heißt die herrschende Meinung ist die:
Es reicht aus das die PDF in DUO gespeichert wird, weil diese auch die XML Datei beinhaltet.
Wer sagt, dass das ausreicht?
DUO kann revisionssicher sein, muss es aber nicht.
DATEV Belege online - Zertifizierung der revisionssicheren Archivierung - DATEV Hilfe-Center
Wenn DUO nicht korrekt konfiguriert ist, ist es einfach nur ein Datenspeicher. Die Revisionssicherheit muss hergestellt werden.
Ansonsten: Ja, die revisionssichere Archivierung des PDFs genügt, weil die XML ein Bestandteil davon ist.
Es wird immer der komplette Prozess betrachtet. Deshalb ist DUO für seich (als Teil des Prozesses) nicht revisionssicher. Dies gilt aber unabhängig ob nur die PDF oder gesonderte XML gespeichert wird. Imho ist die die PDF das Dokument und nicht die abgespaltete XML-Datei.
😁
@MBlum09 ,
... ein Leben ohne PDF ist zur Zeit 'abenteuerlich', aber möglich 😎
Wir haben auch einzelne XML-Dateien (ohne PDF-Begleitung) in "Belege Online", die der Mandant hochgeladen hat
Diese Belege werden in DUO visualisiert und können (z.B. testweise) auch nach dem Herunterladen mit einem externen Tool visualisiert werden
... aber keine Ahnung, ob und wie die XML-Datei nochmal woanders revisionssicher abgelegt wird
Nachtrag:
... ich habe @noescher und andere Quellen bisher so verstanden, dass 'die Musik nur bei der XML spielt' und nicht bei der Musik- ... ähm ... PDF-Begleitung
... also muss die E-Rechnung ja auch 'a capella' spielen können, also nur mit einer XML-Datei 😎
... hat außerdem den schönen Vorteil, dass XML-Dateien winzig sind im Vergleich zu manchem hochsterilisierten ... ähm ... hochstilisierten und hochauflösenden PDF-Beleg
Ab Nachtrag verstehe ich sie nicht mehr 🙄
@MBlum09 ,
... sorry für die 'Verklausulierung'
... soll heißen:
wichtig ist bei der E-Rechnung einzig und allein die XML-Datei.
Alles Andere (i.d.R. eine PDF) ist nur 'schmückendes Beiwerk'
... d.h. eine XML-Datei muss (aus meiner Sicht) schon völlig ausreichen, um einen Rechnungsbeleg verwenden bzw. rechtswirksam bzw. GoBD-konform verbuchen zu können
Hallo,
da die FinVerw. klargestellt hatte, das z.B. für den Vorsteuerabzug auch das Abbild der Bildteil der Zugpferd-Rechnung ausreichend ist, würde ich immer die komplette Zugpferd-Rechnung archivieren.
Außerdem würde man so in das originäre Dokument eingreifen und das hätte man dann ja nicht mehr. Mag sein das das einige als Esoterik sehen, aber originär ist imho originär.
dass man zur Zeit auch noch mit PDFs arbeiten kann, bezweifelt ja niemand, ...
... aber was tut man, wenn der Mandant nur eine XML-Datei liefert, z.B. weil er selbst von seinem Kreditor nur eine XML-Datei erhalten hat.
"... es muss nicht immer Kaviar ... ähm ... ZUGFeRD sein ... " 😎
... eine XML-Datei kann gleichzeitig original, originell und originär sein 😅
@OliverFrank schrieb:da die FinVerw. klargestellt hatte, das z.B. für den Vorsteuerabzug auch das Abbild der Bildteil der Zugpferd-Rechnung ausreichend ist,
Oha! Gibt es dazu eine Fundstelle?
Das wäre mir neu. Mein letzter Kenntnisstand ist, dass ausschließlich der XML-Teil relevant ist.
Ich glaube die Diskussion geht an meiner Ausgangsfrage vorbei.
Ich wollte wissen, wo ich die XML Datei in DUO mir anzeigen lassen kann.
So wie ich alle hier verstehe ist dies nicht möglich bzw. wenn es sich um eine ZUGFeRD Rechnung handelt nur die Visualisierung der XML Datei
Glaube gemeint ist das BMF Schreiben: In der Übergangszeit soll es keine Beanstandungen "nur" wegen eines falschen Dateiformats geben.
Grundsätzlich bleibt aber der strukturierte Teil maßgebend
@MBlum09 ,
wenn die XML-Datei in der DUO-Belegablage separat zu sehen ist (*.xml), ist die Visualisierung nur 1 Mausklick entfernt
Das heißt ich gehe in Beleg online und lade mir dann die PDF herunter um mir die XML Datei anzeigen zu lassen oder wie meinen Sie das?
@andrereissig Abschnitt 15.2a Abs. 1a UStAE und EUGH vom 15.09.2016 C-516/14m, Barlis 06
@tu_heggi : nein ich meine keine Übergangsfrist. Im HAAS-Seminar wurde das so gesagt, siehe meine Rechtsquelle
@OliverFrank schrieb:@andrereissig Abschnitt 15.2a Abs. 1a UStAE und EUGH vom 15.09.2016 C-516/14m, Barlis 06
Aber bei diesen Fundstellen geht es doch eigentlich nur um die Versagung des Vorsteuerabzugs bei fehlerhaften oder unvollständigen Rechnungen.
Das sagt doch nach meinem Verständnis nichts dazu aus, ob nun das PDF oder die XML-Datei die eigentliche Rechnung darstellt.
Wenn ich da keine Priorisierung habe, liegen mir gemäß dieser Texte doch eigentlich mit jeder ZUGFeRD-Rechnung zwei Rechnungen vor, weil ich demgemäß sowohl die XML als auch das PDF als sonstige Rechnung heranziehen könnte, oder?
Da bin ich vom Lesen her bei Ihnen, aber HAAS hat es entsprechend kommuniziert und ich habe es auch an anderen Stellen gehört.
Und: Laut Gesetzeslage ist die eRG Voraussetzung des Vorsteuerabzuges. Der Bildteil des Zugpferd-Dokumentes wäre dann quasi eine sonstige Rechnung und damit wäre dieser Teil eine unvollständige Rechnung. Sie beinhaltet aber alle Elemente, die 14(4) vorsieht und EUGH ist in diesen Fällen eindeutig. Daher hat HAAS das entsprechend kommuniziert und ich sehe es genauso.
@MBlum09 schrieb:[...]
Aber wo kann man sich die reine XML Datei ansehen
[...]
... das ist ja wohl die Kernfrage dieses Threads, oder ?
... und die reine XML-Datei wird eben direkt per Klick oder Doppelklick in "Belege Online" angezeigt bzw. direkt visualisiert
Natürlich kann eine reine XML-Datei (nach dem Herunterladen) auch extern visualisiert werden, z.B. mit dem sicher vertrauenswürdigen Tool auf ELSTER.DE (https://www.elster.de/eportal/e-rechnung)
Was braucht man mehr ?
Ich gehe davon aus, dass zur Zeit vermutlich nur sehr wenige 'reine XML-Dateien' nach DUO hochgeladen werden. Daher wird man es wohl i.d.R. mit 'reinen PDF-Dateien' oder mit den hybriden ZUGFeRD-Dateien zu tun haben.
'Reine PDF-Dateien' haben natürlich keine XML-Komponente.
Bei ZUGFeRD ist die XML-Komponente im Anhang zur PDF-Datei gespeichert.
Falls man unbedingt den XML-Quelltext sehen bzw. anzeigen will, lässt sich der XML-Anhang einer ZUGFeRD-Datei mit einem Tool öffnen, z.B. mit dem Acrobat-Reader.