Hallo,
gibt es einen Trend/Plan ab wann Apps für das Handy bzw. iPad zum Unternehmen online auf den Markt kommen?
Wir waren gestern bei einer sehr interessanten Veranstaltung von Addison, dort wurde die bereits überarbeitete Version von Addison one click vorgestellt. Ich muss ganz ehrlich sagen in dieser Hinsicht hinkt die Datev noch weit hinterher!!!
Mit freundlichen Grüßen Fabian
Hallo,
ich denke, dass in UO zunächst ganz andere Baustellen zu beheben sind.
Beispiele wären hier die Umstellung aller Anwendungen auf ein komfortables Silverlight-Interface oder gar eines, dass ohne externes Plugin funktioniert. Oder die Migration der "Belegverwaltung" auf "Belege".
Beste Grüße,
Jens Mildner
Wenn man bei der DATEV konsequent auf Standards setzten würde, könnte man beides auf einmal lösen. Weg mit dem Sicherheitspaket und einen HTML5 Oberfläche.
Hinkt die DATEV hinterher oder ist man in Nürnberg einfach nur einen Tick sicherheitsbewusster und folgt nicht blind der Masse nur weil BYOD und Cloud zurzeit dermaßen cool ist?
Und wenn ich schon "hipstermäßig" beim Latte schlürfen im Starbucks die wichtigsten Entscheidungen treffen muss, dann doch bitte mit einem MacBook oder entsprechendem Surface (oder gleich einem Notebook) und auf der RDP- / Citrix-Farm im Büro oder im (PARTNER)asp.
Eben. Es wird so lange "hipp" sein, bis der erste mal eine BWA vom Handy "aus Versehen" in eine "falsche" Whats-App-Gruppe gesendet hat.....
Genau diese Leichtigkeit wird es dann sein, die die Vermischung zwischen "privatem" und "dienstlichem" Gebrauch eines Mediums zum "Verhängnis" werden lässt....
Lieber mehr Sicherheit durch SC und/oder Sicherheitspaket als eine zu schnelle Nachricht an die falschen Adressaten.....
Auch wenn es uncool erscheint...
Da stimme ich Herrn Hofmeister im Großen und Ganzen zu, wobei man von Silverlight nun wirklich langsam einmal Abstand nehmen könnte. Es gibt grad bei UO jede Menge kleine Baustellen, bei denen sich der Anwender durchaus freuen würde, wenn es da einmal modernere und vor allem elegantere Lösungen geben würde. Die Belegverwaltung ist eine von diesen Dingen. Macht was es soll aber Anwenderfreundlich sieht dann doch anders aus.
Zumal dann auch immer noch uneinheitliche Oberflächen existieren! Die dann eigentlich schon längst verschwunden sein sollten?!
Mit Einzug von WIN10 ist es schon "nervig" genug, jemanden zu erklären, warum EDGE nicht mit DATEV und Silverlight dafür immer noch.....
Aber statt dessen hat man das Gefühl, man murkst immer noch rum.....
Hallo zusammen,
nachfolgend möchte ich Ihnen einen groben Einblick in die aktuell geplanten Themenstellungen aus dem Umfeld von DATEV Unternehmen online geben:
Derzeit wird eine neue Version von DATEV Auftragswesen online pilotiert (Freigabe voraussichtlich Juli 2016), die bereits vollständig auf HTML5 umgestellt wurde. Im Anschluss daran wird die Anwendung sukzessive um Funktionen erweitert, eine erste Version ist aktuell für den Jahreswechsel 2016/2017 geplant.
In diesem Sommer wird für DATEV Unternehmen online der Zugang via DATEV SmartLogin freigegeben. Dabei handelt es sich neben dem mIDentity um eine weitere Authentifizierungsmöglichkeit für den Zugang zu DATEV Unternehmen online. Zu Beginn wird DATEV SmartLogin den mIDentity jedoch nicht für jedes Einsatzszenario ersetzen, da es zunächst noch Einschränkungen geben wird, die mit der Zeit gelöst werden.
Für Ende des Jahres ist die Freigabe der modernisierten Rechnungsbücher online geplant, sodass auch diese Anwendergruppe auf die bereits modernisierten Anwendungen Belege und Bank online umgestellt werden kann. Die Pilotphase hierfür läuft bereits. Für das kommende Jahr ist die Umstellung der Anwendungen Belege und Bank online auf HTML5 geplant, sodass mittelfristig DATEV Unternehmen online auch mit anderen Browsern funktionieren wird. Aktuell wird auch an weiteren Themen wie zum Beispiel der Modernisierung des Belegtransfer-Tools gearbeitet.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Spachmüller-Jäger
Produktmanagement DATEV Unternehmen online
DATEV eG
Besten Dank. Solch einen Ausblick für die kommenden 1-2 Jahre würde man sich als Kunde doch etwas öfters wünschen.
Hallo Herr Spachmüller-Jäger,
das hört sich sehr gut an!
Beste Grüße,
Jens Mildner
Wenn In diesem Sommer für DATEV Unternehmen online der Zugang via DATEV SmartLogin freigegeben wird handelt es sich dann um alle Berechtigungen?
Ich meine damit, dass nicht nur das Abrufen von Informationen aus dem RZ wie bei der offensichtlich "unsichereren" mIDentity Air sondern auch das Eingeben wie z.B. das Buchen usw.
Hallo Herr Görtz,
ich möchte die Ausführungen von Herrn Spachmüller-Jäger zu DATEV SmartLogin noch etwas konkretisieren. Dieses Authentifizierungsmedium wird von der Sicherheitsstufe und der Rechteadministration identisch sein zur bisher genutzten SmartCard. Informationen dazu gibt es im verlinkten Dokument.
Die Einschränkungen, auf die sich Herr Spachmüller-Jäger bezieht, betreffen durchgängig On Premise Anwendungen, also solche Anwendungen, die nicht im Browser laufen, sondern auf dem Rechner installiert werden müssen.
Als Beispiel sei hier z.B. der E-Zahlungstransfer oder auch das digitale Belegbuchen in der Kanzlei mit Kanzlei-Rechnungswesen genannt. Auch wird der Belegtransfer nicht mit SmartLogin betrieben werden können, wobei es hier die Umgehungslösung gibt, die Belege in der Anwendung DATEV Unternehmen online direkt hochzuladen.
Die Pilotierung dieser Authentifizierungsmethode hat bereits begonnen, eine Teilnahme ist aber noch möglich.
Bei Interesse melden Sie sich bitte per Servicekontakt bei uns mit der Bitte um Teilnahme an der Pilotphase DATEV Unternehmen online mit SmartLogin. Sie werden dann von uns kontaktiert.
Mit freundlichem Gruß
Oliver Hetz
DATEV eG
SmartLogin scheint aber keine Nutzung von Unternehmen Online für OSX (oder bald wieder MacOS) zuzulassen. Das ist aber das Szenario, welches bei den Mandanten anzutreffen ist.
Der Zugriff auf die Auswertungen von einem Tablett oder Smartphone ist ok. Es sollte aber auch das Hochladen von Belegen von Applerechner möglich sein ohne das für diesen Zweck extra eine VM mit Windows betrieben werden muss.
... Dieses Authentifizierungsmedium wird von der Sicherheitsstufe und der Rechteadministration identisch sein zur bisher genutzten SmartCard. Informationen dazu gibt es im verlinkten Dokument.
... bei uns mit der Bitte um Teilnahme an der Pilotphase DATEV Unternehmen online mit SmartLogin. Sie werden dann von uns kontaktiert.
In dem verlinkten Dokument wird auch insbesondere FZO erwähnt.
Als Voraussetzung unter Punkt 4 sind u.a. genannt:
....so im zum besseren Verständnis genannten FZO Dokument 1070799
Das war bei mirunter der Herrschaft der ZMSD der Fall. Ob das unter pro noch zutrifft konnte ich in der Mandantenübersicht z.B. ESt nicht erkennen. Das kann daran liegen, dass die BasisNr bei der Anzeige abgewählt wurde oder dass bei der Umstellung auf pro eine Änderung erfolgte. Das muss ich erst einmal überprüfen.
Zu UO sei noch bemerkt: E-Zahlungstransfer läuft am iPad nicht. Das Scannen von 6MB Belegen mit dem SE wird wohl auch mit SmartLogin zu viel Speicherplatz belegen.
Es ist DRINGEND notwendig, dass DATEV Unternehmen Online nach jahrelangem Stillstand endlich überarbeitet wird.
Nach vielen Jahren Praxiserfahrung mit fast 100 Mandaten in DATEV Unternehmen Online sehen wir SmartCards und auch das neue SmartLogin extrem kritisch.
Unsere Erfahrungen sind fast durchweg negativ. Aufwendige Authentifizierungsverfahren wie SmartCards oder SmartLogin sind für das typische klein- und mittelständische Klientel von Steuerberatungskanzleien einfach viel zu kompliziert.
Wir halten es beispielsweise für völlig überzogen, die Belegübermittlung zwingend an SmartCards oder SmartLogin zu knüpfen. Damit UO eine Massenanwendung wird, muss es KINDERLEICHT sein, von allen Endgeräten und zu jeder Zeit Belege hochzuladen / weiterzuleiten / einzuscannen.
Im Zusammenhang mit SmartLogin haben wir 4 zentrale Fragen:
- Wird es weiterhin so sein, dass eine Belegübermittlung mit dem DATEV Belegtransfer nur über Authentifizierungsverfahren wie SmartCards oder SmartLogin möglich ist?
- Wird der Zugriff per SmartLogin in der Praxis so aussehen, dass man für jedes einzelne Einloggen im Portal sein Smartphone benutzen muss um einen QR-Code abzufotografieren und dann Zugang zu erhalten?
- Wird auch in Zukunft das DATEV-Sicherheitspaket notwendig sein?
- Werden in Zukunft immer noch nur aktuelle Windows-Betriebssysteme unterstützt oder auch apple?
Im Prinzip kennen wir die Antworten auf die o.g. Fragen schon.
Nach vielen Jahren der Praxiserfahrung mit unterschiedlichsten Mandanten können wir DATEV nur empfehlen, es dem Kunden zu überlassen, ob er diese komplizierten Authentifizierungsmethoden nutzen will oder nicht.
Hallo mosachse,
ich möchte zuerst ganz kurz auf die vier zentralen Fragen von Ihnen eingehen:
Abschließend möchte ich noch kurz auf eine Äußerung von Ihnen eingehen:
"Aufwendige Authentifizierungsverfahren wie SmartCards oder SmartLogin sind für das typische klein- und mittelständische Klientel von Steuerberatungskanzleien einfach viel zu kompliziert.
Wir halten es beispielsweise für völlig überzogen, die Belegübermittlung zwingend an SmartCards oder SmartLogin zu knüpfen. Damit UO eine Massenanwendung wird, muss es KINDERLEICHT sein, von allen Endgeräten und zu jeder Zeit Belege hochzuladen / weiterzuleiten / einzuscannen."
Ich gebe Ihnen in dem Punkt Recht, dass der Belegzugang für den Anwender kinderleicht sein muss. Hier sind wir bereits an der Erarbeitung von Alternativen zum bestehenden Belegtransfer/Scanmodul.
Wo ich Ihnen nicht Recht gebe ist die Forderung nach einer weniger sicheren Möglichkeit, auf unser Rechenzentrum zuzugreifen. Hier hat DATEV strikte Vorstellungen von Datensicherheit, die auch Ihnen als Steuerberater zugute kommen. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch auf den 4. Beitrag in diesem Thread von Herrn andreashofmeister verweisen.
Abschließend möchte ich mich jedoch für Ihre kritischen Anmerkungen bedanken und hoffe, dass Sie trotzdem weiterhin mit DATEV Unternehmen online arbeiten und Ihren Mandanten empfehlen werden.
Mit freundlichem Gruß
Oliver Hetz
DATEV eG
P.S.: es wäre interessant zu erfahren, ob meine Antwort auf Ihre vier Fragen dem entsprechen, was Sie sich bereits gedacht haben
Ich würde die Authentifizierungsmethode nicht als kompliziert ansehen sondern als sicher(!) und dem Mandanten auch als sicher kommunizieren.
Das Sicherheit sich seltenst mit KINDERLEICHT verbinden lässt, dürfte jedem klar sein.
Ich als Mandant wäre auch froh, wenn meine Daten die ich übertrage auch nur von berechtigten Personen übertragen werden sowie auch nur da landen wo sie sollen.
Auch in Ihrem Fall wird sich die Sicht auf diese Dinge vermutlich erst zu spät ändern und zwar wenn Daten an der falschen Stelle gelandet sind. Und auch dann werden andere Schuld an der Misere sein, da ja "unsichere" Übertragungs- / Authentifizierungsmethoden angebote wurden
Wie wird sich denn ein "KINDERLEICHTER" von jedem Endgerät unterstützter Upload vorgestellt?
Nochmals nachgehakt: Ich würde gerne jetzt bereits einen oder alle Mandanten auf "Belege und Bank" umstellen, obwohl die "alten" Rechnungsbücher im Einsatz sind, da ich einfach sehen möchte, welche Funktionen vorhanden und nutzbar sind, um den aktuellen Arbeitsfluss bereits jetzt zu verbessern.
Warum wird empfohlen, zu warten bis die Modernisierung durch ist (was ja erst Ende des Jahres erfolgen soll) und was sind die Konsequenzen, wenn wir es trotzdem tun?
Ich muss die Prozesse optimieren. Dieses "Warten" auf die neuen Rechnungsbücher dauert m.W. auch bereits mehr als zwei Jahre (korrigieren sich mich, wenn ich falsch liege) und wenn ich Ihre Formulierung richtig deute, ist dies noch nicht sicher:
Für Ende des Jahres ist die Freigabe der modernisierten Rechnungsbücher online geplant, sodass auch diese Anwendergruppe auf die bereits modernisierten Anwendungen Belege und Bank online umgestellt werden kann.
Ich persönlich arbeite sozusagen "parallel" wäre interessiert zu erfahren, wo die Konsequenzen einer sofortigen Umstellung liegen? Warum sollte ich jetzt nicht bereits Belege/Bank aktivieren ? Wo liegen die Probleme? Es muss doch auch ein Übergang der Rechnungsbücher von alt auf neu gewährleistet sein.
Herzlichen Dank vorab.
In Beleg und Bank gibt es momentan keine Rechnungsbücher. Die bisherige Lösung zielt auf EÜR und nicht auf Bilanzierer
Hallo Herr Kinzler, bitte nicht falsch verstehen, aber das sind keine Antworten auf meine Fragen. Ob EÜR oder Bilanz ist mir doch vollkommen gleichgültig...und Rechnungsbücher (alt) sind sehr wohl jetzt bereits in "Belege" nutzbar !
Es wird seit Jahren (programmseitig) empfohlen, nicht umzusteigen, sondern abzuwarten bis die neuen, modernen Rechnungsbücher da sind. Warum ? Hierfür hätte ich gerne eine konstruktive, technisch erklärende Antwort. Danke DATEV.
Hallo Datev,
kann man eigentlich sehen, wer und warum dieser Beitrag als "vermutlich beantwortet" gekennzeichnet hat? Es irritiert in der Übersicht der Beiträge, dass bei einem beantworteten Beitrag immer noch munter diskutiert wird ....
Hallo zusammen,
die Aktivierung von Mandantenbeständen mit vorhandenen Rechnungsbüchern für Belege / Bank wird programmseitig nicht empfohlen, eine Aktivierung ist jedoch trotzdem möglich. Die Auswirkungen der Aktivierung für Belege und Bank online trotz Nutzung der Rechnungsbücher online können Sie im Informationsdokument "Mandantenbestände für Belege und Bank online aktivieren" nachlesen.
Beachten Sie bitte, dass nach Freigabe der modernisierten Rechnungsbücher online eine erneute Aktivierung erforderlich sein wird, sofern Sie jetzt bereits für Belege und Bank online aktivieren. Dadurch ergeben sich beim Mandanten zwei Umstellungen innerhalb kurzer Zeit, sodass ggf. doppelter Schulungs- bzw. Einarbeitungsaufwand entsteht.
Freundliche Grüße
Stefan Spachmüller-Jäger
Produktmanagement DATEV Unternehmen online
DATEV eG
Vielen Dank für Ihre Info, Herr Spachmüller-Jäger:
... die Aktivierung von Mandantenbeständen mit vorhandenen Rechnungsbüchern für Belege / Bank wird programmseitig nicht empfohlen.. ... Dadurch ergeben sich beim Mandanten zwei Umstellungen innerhalb kurzer Zeit, sodass ggf. doppelter Schulungs- bzw. Einarbeitungsaufwand entsteht.
Im Moment kann doch auch mit Bank/Belege, mit den alten Rechnungsbüchern gearbeitet werden und der Kanzlei und dem Mandanten ein weicher Übergang auf die Modernisierung ermöglicht werden; ein doppelter Einarbeitungsaufwand ist doch dann an sich nicht wirklich gegeben; die zweite Aktivierung erfolgt dann kanzleiweit in einem Zug.
Wenn die "Einarbeitung" alles ist, frage ich mich tatsächlich warum wir so lange gewartet haben. Hmm. Das Dokument ist mir durchaus geläufig, gibt aber jetzt auch nicht konkret her, wo die großen Umstellungsprobleme liegen, die Einschränkungen aus Dokument 1036406 sind m.E. von untergeordneter Bedeutung.
Ist dies tatsächlich der einzige "Nachteil", warum seit rund zwei Jahren eine Umstellung nicht empfohlen wird oder sind noch gravierende Gründe gegeben, weswegen von der Umstellung abzuraten ist?
Wäre es vielleicht nicht angebracht ( gewesen ) sofort mit Verfügbarkeit (damals) umzustellen, um sich mit "Bank/Belege", auch auf Mandantenseite, vertraut machen zu können?
Ich arbeite seit langem in der Kanzlei mit der Parallellösung und sehe da keine Hürden; die Rechnungsbücher sind doch "sowohl, als auch vorhanden" und letztlich begrenzt sich die Modernisierung doch auf die Rechnungsbücher selbst.
Für weitere Informationen wäre ich Ihnen dankbar, da ich doch eine markante Anzahl UO-Mandate, vor dem voraussichtlichen Termin, umstellen möchte bzw. muss. Danke vorab für Antworten zu o.g. Fragen.
Nun gut, keine Antwort ist bekanntlich auch eine.
Seit 01.02.2016 können Lastschriften nur noch via SEPA erstellt werden. SEPA-Lastschriften gehen lt. Dokument jedoch wiederum nur dann, wenn Bank & Belege online aktiviert sind.
Die Empfehlung bei Nutzung der Rechnungsbücher, keine Umstellung vorzunehmen, obwohl neben einer zweiten Aktivierung, keine weiteren Einschränkungen ersichtlich sind, halte ich für einen absurden und verwirrenden Tipp, der dringendst den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden sollte; ebenso das o.g. Dokument, welches m.E. nicht mehr den aktuellen "Status Quo" bedient.
Guten Morgen,
vielen Dank für Ihre Anregungen zur Umstellung auf Belege und Bank online.
Da die modernisierten Rechnungsbücher aktuell bereits pilotiert werden und eine Freigabe voraussichtlich zum Jahreswechsel 2016/2017 erfolgen wird, wird es keine Änderung der Empfehlung von Seiten DATEV zur Umstellung auf Belege und Bank bei Nutzung der Rechnungsbücher online geben.
Sobald schließlich die Freigabe der neuen Version von Belege und Bank erfolgt ist, wird die bestehende Empfehlung zur Umstellung der Rechnungsbuch-Mandanten in der Belegweseninfo entfallen. Sie in den Steuerkanzleien werden rechtzeitig Informationen zur Umstellung sowie zum Umstellungszeitpunkt erhalten.
Wie Sie bereits geschrieben haben, gibt es Szenarien, bei denen eine Umstellung bereits erforderlich ist (Nutzung von SEPA-Lastschriften oder der digitalen Personalakte). In diesen Fällen ist der Hinweis mit der Empfehlung nicht umzustellen in der Belegweseninfo zu ignorieren.
Wie bereits zuvor von mir geschrieben bzw. auch in dem verlinkten Info-Dokument aufgeführt, kann eine Umstellung der Rechnungsbuchbestände auf Belege und Bank online bereits jetzt durchgeführt werden.
Neben den im Dokument aufgeführten Auswirkungen einer Umstellung trotz vorhandener Rechnungsbücher online gibt es noch die Einschränkung, dass kein Abgleich der Bezahlt-Kennzeichen zwischen der Rechnungsliste (Rechnungsbücher | Rechnungen bearbeiten) und Belege online (Status "vollständig bezahlt") erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Spachmüller-Jäger
Produktmanagement DATEV Unternehmen online
DATEV eG
Danke für die Ausführungen, Herr Spachmüller.
Ich denke, das Dokument sollte dringend vervollständigt und aktualisiert werden, damit der Anwender eine Umstellung individuell nach sämtlichen Vor- und Nachteilen abwägen kann; im Moment gibt das Dokument zu wenig her.
Ich sehe hier bspw. die Nichtnutzung des SEPA-Zahlungsverkehrs als relevantes Manko, da es eine wichtige Einschränkung einer elementaren Funktion darstellt. Der Anwender müsste ohne Umstellung für seine SEPA-Lastschriften wieder auf ein Drittprogramm ausweichen. Das ist doch sicher nicht erwünscht.
Wie bereits erwähnt, wird seit rund 2 Jahren von einer Umstellung abgeraten und ich empfinde diese Empfehlung auf Grund der Relevanz der Gründe etwas unzutreffend.
Insofern sollte seitens der DATEV überlegt werden, ob die Empfehlung zur Umstellung nicht neu, unter Erwähnung der im Beitrag genannten Hindernisgründe, formuliert werden sollte.
Ich denke ferner, momentan sind viele Anwender schlicht "abgeschreckt". Wie gesagt, habe ich mich damals über die Empfehlung hinweggesetzt und kann keine Nachteile im täglichen "wörkflau" feststellen. Im Gegenteil, die Vorteile überwiegen deutlich.
p.s.: Die neuen Rechnungsbücher werden derzeit pilotiert und sollen voraussichtlich zum Jahreswechsel 2016/2017 freigegeben werden. Dies deckt sich auch mit meinen Infos und ist alles andere als definitiv; könnte also auch erst zu einem späteren Zeitpunkt sein.
Wir warten doch hoffentlich nicht auf die "Rechnungsbücher pro" ? .
Thilo Specht - Natürlich gibt es auch die Dinge in der... | Facebook
Wie wird sich denn ein "KINDERLEICHTER" von jedem Endgerät unterstützter Upload vorgestellt?
Hmmm. Z.B. per BSI-zertifiziertem Softwarezertifikat nach anerkannten, offen Standards? So wie die, auf denen das komplette* Elster-Verfahren basiert? Wär ein Anfang
*von der einen [irrelevanten] Ausnahme abgesehen
Moin, moin,
wenn wir das über das BSI machen wollen, dann können wir warten bis wir alt und adlig sind - nach dem netten Referentenentwurf zu den Kassen sollen die dort auch alle notwendigen Module, sprich jede Softwareänderung, zertifizieren (mit zwei Mann mehr).