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Empfängerüberprüfung SEPA Überweisung

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letzte Antwort am 17.10.2025 10:54:19 von Yvo4
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m_brunzendorf
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@Timo64783  schrieb:

Das Tool ist an das VoP SEPA Netzwerk angeschlossen, ob du es glaubst oder nicht.
Es zeigt dir also exakt die Information an, die auch deine Bank von der anderen Bank erhält, wenn du eine Überweisung tätigst. 
Es ist nicht immer alles Lug und Betrug. Probier es doch einfach aus. Gib die IBAN von deinem Stromanbieter oder whatever ein. 

Sind Sie selbst eine Bank? Oder wie kann man sich das sonst erklären?

 


@google schrieb:
Nein, eine Person, die nicht Teil des SEPA-Zahlungsnetzwerks ist (also kein Bankkunde), kann Verification of Payee (VoP) nicht direkt nutzen, da VoP eine obligatorische Überprüfung durch Banken ist, um die Übereinstimmung von IBAN und Empfängername sicherzustellen. Nur eine Bank kann eine VoP-Anfrage stellen, um die Echtheit der Zahlung zu verifizieren, und die Ergebnisse dieser Prüfung an den Auftraggeber der Zahlung zurückmelden. 



 
 
„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
martin65
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Inzwischen kommt das Thema auch bei unseren Mandanten an.

 

Eine Arztpraxis (GbR mit 3 Gesellschafter) wird von Patientenanrufen geflutet, weil bei jeder Überweisung der Patienten die entsprtechende Rückfrage der Bank kommt. 

 

Auch weil die GbR das Bankkonto bei der Commerzbank hat und die erst am 9. Oktober so weit sind.

Problematisch ist, dass es zig Schreibweisen der Arzpraxis gibt und der bei der Bank gespeicherte Namen sehr sehr lang ist. Dr. Mustermann, Dr. Musterfrau und Dr. Musterfrau-Werweiswie GbR. Verbunden mit der üblichen Beschriftung wie Gemeinschaftspraxis, hausärztliche Praxis, Praxis in X-Stadt oder auch Dres...... sind x-Kombinationen von Schreibweisen möglich.

 

Wieder einmal lustig. Und das vor dem 10ten.

 

 

 



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Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat das Recht Steuern zu sparen (BGH, 1965)
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martin65
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Ich denke wir sollten bei den Mandanten, die ihre Löhne und Gehälter mit Sammelüberweisungen ausführen sensibilisieren. Da es sein könnte, dass die gesamte Sammelüberweisung nicht ausgeführt wird, wenn einzelne Namen und IBAN nicht matchen.

 

Es gibt bei den Banken, soweit ich es verstanden habe aber die Möglichkeit die Überprüfung (VoP) abzuschalten (opt-in oder opt-out-Verfahren).

 

Gruß

 

Martin Heim 



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Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat das Recht Steuern zu sparen (BGH, 1965)
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Timo64783
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Gelöscht durch DATEV, da Verstoß gegen Punkt 5 der Nutzungsbedingungen

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ManjaT
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ich wollte heute, nach Rücksprache des Rechnungsstellers, seinen Empfängernamen ändern, leider ist der so lang, dass die vorgegebenen 50 Zeichen nicht ausreichen.

Es kam gestern beim Überweisen die Meldung "keine Übereinstimmung".

 

Weiß jemand Abhilfe? Ist seitens der DATEV eine Aufhebung der Begrenzung geplant?

 

Viele Grüße

 

ManjaT

(Mandant)

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ManjaT
Aufsteiger
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hier ein Beispiel:

 

ManjaT_0-1760012722295.png

 

Kann bitte die Anzahl der Zeichen von 50 erweitert werden, so dass eine korrekte Erfassung der Empfängernamen gewährleistet ist? Und das bitte schnell?

DATEV-Mitarbeiter
Lina_Dzaiy
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @ManjaT,

 

die 50‑Zeichen‑Grenze für Empfänger-/Geschäftspartnernamen lässt sich nicht anpassen, da die Schnittstelle zu Rechnungswesen und die zugrunde liegende Datenbank dies nicht zulassen; entsprechend sind keine Änderungen geplant.

 

Als mögliche Abhilfe verweise ich auf diesen Community-Beitrag: https://www.datev-community.de/t5/Unternehmen-online/Anderer-Zahlungsempf%C3%A4nger/m-p/86795

Viele Grüße aus Nürnberg
Lina Dzaiy - DATEV eG
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Yvo4
Einsteiger
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Liebe DATEV,

vielen Dank für das Verlinken des Beitrags aus dem Jahr 2018.

 

Jedoch ist diese Lösung für das bestehende Problem absolut nicht praktikabel, zeitaufwändig und vorallem aus meiner Sicht super fehleranfällig. 

 

Plant die DATEV hier eine anderweitige Lösung für die Probleme die aktuell auftreten?

DATEV-Mitarbeiter
Lina_Dzaiy
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 39 von 40
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Hallo @Yvo4,

 

wir arbeiten an einer Erweiterung in DATEV Unternehmen online, mit der ein abweichender Zahlungsempfänger direkt an der Bankverbindung hinterlegt werden kann.

 

Diese Funktion ist für 2026 geplant; einen konkreten Zeitpunkt innerhalb des Jahres können wir derzeit noch nicht nennen.

Viele Grüße aus Nürnberg
Lina Dzaiy - DATEV eG
Yvo4
Einsteiger
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Liebe Frau Dzaiy,

 

das sind gute Neuigkeiten.

 

Bitte weisen Sie die Kollegen aus IT und Projektplanung auf die Dringlichkeit dieses Eingabefeldes hin. Ohne dieses Feld entsteht derzeit – wie bereits mehrfach in verschiedenen Threads beschrieben – erheblicher Mehraufwand und es kommt zu Fehlern bei Überweisungen, da jede Meldung manuell weggeklickt werden muss.

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letzte Antwort am 17.10.2025 10:54:19 von Yvo4
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