@Timo64783 schrieb:Das Tool ist an das VoP SEPA Netzwerk angeschlossen, ob du es glaubst oder nicht.
Es zeigt dir also exakt die Information an, die auch deine Bank von der anderen Bank erhält, wenn du eine Überweisung tätigst.
Es ist nicht immer alles Lug und Betrug. Probier es doch einfach aus. Gib die IBAN von deinem Stromanbieter oder whatever ein.
Sind Sie selbst eine Bank? Oder wie kann man sich das sonst erklären?
@google schrieb:Nein, eine Person, die nicht Teil des SEPA-Zahlungsnetzwerks ist (also kein Bankkunde), kann Verification of Payee (VoP) nicht direkt nutzen, da VoP eine obligatorische Überprüfung durch Banken ist, um die Übereinstimmung von IBAN und Empfängername sicherzustellen. Nur eine Bank kann eine VoP-Anfrage stellen, um die Echtheit der Zahlung zu verifizieren, und die Ergebnisse dieser Prüfung an den Auftraggeber der Zahlung zurückmelden.
Inzwischen kommt das Thema auch bei unseren Mandanten an.
Eine Arztpraxis (GbR mit 3 Gesellschafter) wird von Patientenanrufen geflutet, weil bei jeder Überweisung der Patienten die entsprtechende Rückfrage der Bank kommt.
Auch weil die GbR das Bankkonto bei der Commerzbank hat und die erst am 9. Oktober so weit sind.
Problematisch ist, dass es zig Schreibweisen der Arzpraxis gibt und der bei der Bank gespeicherte Namen sehr sehr lang ist. Dr. Mustermann, Dr. Musterfrau und Dr. Musterfrau-Werweiswie GbR. Verbunden mit der üblichen Beschriftung wie Gemeinschaftspraxis, hausärztliche Praxis, Praxis in X-Stadt oder auch Dres...... sind x-Kombinationen von Schreibweisen möglich.
Wieder einmal lustig. Und das vor dem 10ten.
Ich denke wir sollten bei den Mandanten, die ihre Löhne und Gehälter mit Sammelüberweisungen ausführen sensibilisieren. Da es sein könnte, dass die gesamte Sammelüberweisung nicht ausgeführt wird, wenn einzelne Namen und IBAN nicht matchen.
Es gibt bei den Banken, soweit ich es verstanden habe aber die Möglichkeit die Überprüfung (VoP) abzuschalten (opt-in oder opt-out-Verfahren).
Gruß
Martin Heim
vor 17 Stunden
zuletzt bearbeitet
vor 6 Stunden
von
Julia_Thaci
Gelöscht durch DATEV, da Verstoß gegen Punkt 5 der Nutzungsbedingungen
ich wollte heute, nach Rücksprache des Rechnungsstellers, seinen Empfängernamen ändern, leider ist der so lang, dass die vorgegebenen 50 Zeichen nicht ausreichen.
Es kam gestern beim Überweisen die Meldung "keine Übereinstimmung".
Weiß jemand Abhilfe? Ist seitens der DATEV eine Aufhebung der Begrenzung geplant?
Viele Grüße
ManjaT
(Mandant)
hier ein Beispiel:
Kann bitte die Anzahl der Zeichen von 50 erweitert werden, so dass eine korrekte Erfassung der Empfängernamen gewährleistet ist? Und das bitte schnell?