@Benjamin_Haehner schrieb:Frust deutlich heraushörbar und nachvollziehbar,
Nein, au contraire, überhaupt nicht. Darüber bin ich längst hinaus und arbeite zwischenzeitlich entspannt, effizient und habe wieder richtig Spaß an der Arbeit, seit ich meine Zeit nciht mehr in "Windmühlen" investiere.
Diese Erkenntnis ist weit hinter dem Horizont von Frust und Resignation angesiedelt und jedem ist zu wünschen, diesen Bewusstseinstzustand erreichen zu dürfen 😉
Wie gesagt:
Das Spiel ist und bleibt dasselbe, nur die Spieler wechseln. Viel Erfolg und langen Atem !
Sollte es nicht grundsätzlich das Ziel sein, alles aus einer Hand zu haben, mit einfachen Prozessen und einfachem Datenaustausch? Wenn ich beim Mandanten schon DUO einsetze, dann wäre es doch toll ihm in diesem Rahmen auch ein DATEV Produkt zur Rechnungsschreibung empfehlen zu können. Ich kenne im Zweifel gar nicht die ganzen Konkurrenzprodukte (Die es ja in Hülle und Fülle gibt) und Mandanten fragen ja durchaus nach Unterstützung. Meine persönliche Meinung - ich mag es einfach und funktional.
Letzte Woche noch mit einem Mandanten gesprochen zum Thema DUO und nach Rechnungsschreibungsprogramm gefragt. Er hatte Interesse das über die DATEV zu machen. Gefragt, ob er Abschlagszahlungen braucht. Hat er bejaht. Ja dann leider nicht liebe DATEV.
Anderswo ist aber auch nicht alles Gold, was glänzt: Ich musste jetzt wieder feststellen, dass ein großer "Fremdanbieter" - obwohl er verspricht, die Kontoumsätze der .csv Datei im DATEV Format zu exportieren - eben genau das nicht tut. Rückfrage gestellt, Antwort bekommen und die war leider nicht Lösung des Problems. Riesen Aufwand mit Bearbeiten der Datei und dann über ASCII eingespielt. Und dann haben wir immer noch keinen Anfangs und Endbestand. Wir vereinbaren jetzt die RZ-Bankinfo. Die Kasse bekommen wir hier auch nur über eine PDF, also Abtippen. Und Namen der Rechnungsempfänger fehlen da auch.
Joa, manchmal bin ich leicht verzweifelt :D.
ja, "alles aus einer Hand" wäre ideal, aber nur wenn es nicht nur 'link(isch)e Hände' sind
Bei der Datev-Software ist man ja schon glücklich, wenn sich die Hauptanwendungen untereinander 'verstehen'.
Aber hier noch zusätzlich mit unfertigen und fehlerbehafteten Neuentwicklungen, die man in der Kanzlei weder braucht noch selbst einsetzt, in's Räderwerk einzugreifen, wäre ein unkalkulierbares Risiko wg. dem Zeitaufwand und wegen den Kollateralschäden (Falschberatung, Imageverlust etc.)
... daher lieber dem Mandanten gegenüber deutlich erwähnen, dass diese Anwendung noch in den Kinderschuhen steckt und für viele Zwecke in 'normalen' Unternehmen (noch) nicht und auch nicht kurzfristig geeignet ist
Ja da stimme ich zu. Ich empfehle nichts, wo ich nicht hinterstehe(n kann). Das war schon bei meinem letzten Arbeitgeber im Vertrieb so. Es muss eine Win-Win-Situation für beide Seiten sein. Für kleinere Mandanten von uns ist Auftragswesen absolut ausreichend (Die, die ihre Rechnungen vorher in Word geschrieben haben, sind z.B. total dankbar). Passt aber eben nicht bei jedem.
Guten Abend zusammen,
wieder mal eine Fehlermeldung zum Auftragswesen witz:
Ich habe bei einem Kunden von Angebot bis Rechnung die Belege fortgeführt. Nach dem Lieferschein war bei der Rechnung bis auf eine Position alle Preise weg. Ich melde den Fall mal wieder per E-Mail und warte bei der Instandsetzung auf das nächste Problem.
Ich habe eine weitere Auftragsbestätigung weitergeführt mit einer Position. Im Lieferschein habe ich im Positionstext lediglich die Seriennummer des Artikels nachgetragen. Dann den Lieferschein gedruckt und in die Rechnung übernommen - nun ist der Preis wieder raus.
@BKrieg Rechnungsnummern etc von Kunden würde ich nicht ins Netz stellen.
Wieviele Rechnungen schreiben Sie pro Monat? Mehr als 10? Dann weg von Auftragswesen next und was gescheites suchen.
@jjunker Ich werde jetzt nochmal das Gespräch mit meinem Steuerberater suchen. Es wird ja offenbar weiter verschlechtert als verbessert.
Hatte gestern einen Kunden, der über viele gleiche hier genannte Fehler und Probleme gestolpert ist. Habe ihm nur sagen können, dass das Programm noch Betastatus hat und man nicht so viel erwarten könne. Alternativen standen auch im Raum aber auch er möchte am liebsten alles von DATEV haben.
Ich habe eine Nachricht von meinem Mandanten erhalten, dass er die Artikelnummern nicht mehr ändern kann, da ausgegraut.
Auftragswesen online: Keine Artikel angelegt, sondern die Bezeichnungen und Artikelnummern manuell erfasst. Er will das nicht anders, ist bei ihm auch kein Standard-Fall.
Auftragswesen next: Geht auf einmal nicht mehr. Ich bin entweder gezwungen Artikel anzulegen oder die Artikelnummer im Beleg dauerhaft nicht anzeigen zu lassen und alles in die Bezeichnung reinzuschreiben.
War mir nicht bewusst. Und das sind die einzigen Lösungen die ich gefunden habe. Warum so starr?
Wenn jemand Abhilfe weiß, gerne melden.
Hallo @VerenaWied,
die Artikelnummer kann im Nachhinein nicht mehr verändert werden.
Damit ist der Artikel genau zuordenbar.
Es können mehrere Artikel mit dem gleichen Namen angelegt werden, nur die Artikelnummer muss unterschiedlich sein, das soll eine Hilfe für den Anwender darstellen, bei der Suche und Auswahl der Artikel.
Außerdem:
Die Artikelnummer wird verwendet, um in den Auswertungen die Absatzmengen und Umsätze zu ermitteln. Daher muss das System sicherstellen, dass die Artikelnummer nicht verändert werden kann.
Wird in der Rechnungserstellung manuell ein Artikel erfasst, ist die Artikelnummer kein Pflichtfeld.
@Kristina_Bluhm schrieb:Wird in der Rechnungserstellung manuell ein Artikel erfasst, ist die Artikelnummer kein Pflichtfeld.
"Kein Pflichtfeld" und "nicht ausfüll-/nutzbar" ist aber nicht das Gleiche, @Kristina_Bluhm. 😉
@Kristina_Bluhm vielen Dank für die Rückmeldung, aber damit machen Sie wieder etwas rückgängig, was vorher funktionierte und für manche Mandanten eben essentiell war.
Beispiel bei meinem Mandanten: Er hat mehrere Kunden (Maschinenbauer), die möchten, dass unser Mandant auf der Rechnung die Artikelnummer des eigenen Warenwirtschaftssystems angibt. Das kann bei Kunde XY die Artikelnummer 123 sein und bei Kunden XYZ die Artikelnummer 123456.
Ich verstehe den Gedanken der Auswertung, das greift hier aber nicht und ist nun Mal auch nicht für jeden Mandanten wichtig.
Und 1000 verschiedene Artikel anlegen, wo ich halt einfach kein wirkliches Artikelsystem brauche ist ABM.
Er behilft sich jetzt über Umwege indem er die gewünschte Artikelnummer in die Bezeichnung schreibt und die Position "Artikelnummer" im Beleglayout ausschaltet. Alles manueller Aufwand und fehleranfällig.
Ich bitte darum darüber nachzudenken, die Artikelnummer wie beim Vorgängerprodukt einfach wieder freizugeben. Wer die Auswertungen nutzen will, nutzt sie. Wer sie nicht nutzen will, lässt es eben.
Für solche Fälle gibt es in großen ERP Systemen ja eigentlich eine "Customer Product ID"
Also eine interne Artikelnummer, welche dann für Lagerbestand, Auswertung, etc. genutzt wird und dann eine externe Nummer welche auf den Belegen ausgewiesen wird.
Entweder stehen dann beide auf dem Beleg oder wenn gefüllt nur die Customer Product ID mit Fallback auf die interne.
Da das den Rahmen von Datevs System hier sprengen würde, wäre eine Freigabe der Artikelnummer wohl der einfachste Workaround.
@VerenaWied schrieb:
Er behilft sich jetzt über Umwege indem er die gewünschte Artikelnummer in die Bezeichnung schreibt und die Position "Artikelnummer" im Beleglayout ausschaltet. Alles manueller Aufwand und fehleranfällig.
Aber vorher hat er doch die Artikelnummer manuell und fehleranfällig in das Feld "Artikelnummer" geschrieben - jetzt schreibt er sie in das Feld Bezeichnung. Vom Aufwand ändert sich da doch nichts?
Doch, er kann sich nicht damit anfreunden, dass die Artikelnummer dauerhaft fehlt.
D.h. er muss je nach Anforderung an die Rechnung die Position im Beleglayout ausschalten/anschalten.
Und für die Ersatzteile muss er sich jetzt hinsetzen und Artikel anlegen, da er hier zumindest gleichbleibende Artikel hat. Letzteres wäre zumindest nur einmal Aufwand und für die Zukunft einfacher.
Also zwei Verfahren, die er je nach Rechnung fahren muss.
die Artikelnummer ist in "Auftragswesen Next" mE als "Indexfeld" definiert, muss also eindeutig und vorhanden sein.
... eine Art 'Sargnagel', wenn man unendlich viele Artikelnummern fest vergeben muss
... gebe aber zu, dass ich mich bisher noch nicht an "Auftragswesen Next" getraut habe, aus Angst vor eigenen Gefühlsausbrüchen 😎
Ich denke, man muss sich vor Augen führen, was das Auftragswesen leisten soll.
Es handelt sich hier um ein einfaches System, das viel besser als Word/Excel mit seinen manuellen Manipulationsmöglichkeiten funktioniert und GoBD- und sonstwas konform ist. (Fortlaufende Rechnungsnummern, Archivierung, etc.)
Wer größere Lösungen benötigt, muss größere Lösungen anschaffen. Wir (auch Mandant eines Steuerberaters) nutzen ein größeres CRM-System, da wir einen größeren Funktionsumfang, Schnittstellen, etc. brauchen.
Dafür bezahlen wir allerdings auch knapp 2k / Monat. Das ist es wert und das kann dann viele tolle Sachen.
Ich habe 2 Unternehmensberater die mit Auftragswesen next arbeiten und beide sind damit kurioserweise hochzufrieden. Scheint aber damit zusammen zu hängen, das die vorher im Angestelltenverhältnis mit SAP gearbeitet haben.
Hallo glasi,
das finde ich überhaupt nicht kurios.
Wenn ich vor der Anschaffung eines Programmes meine Anforderungen definiere (Pflichtenheft) und danach meine Auswahl treffe, komme ich auch zum gewünschten Ergebnis.
Leider wird aber sehr häufig der Weg beschritten, dass erst angeschafft und dann festgestellt wird: Huch, das geht ja gar nicht.
Und wenn Auftragswesen next nicht als die richtige Braut erkannt wird, gibt es ja woanders vielleicht die hübschere Braut.
Naja,
das Problem von Auftragswesen Next ist ja dass damals bei Auftragswesen (ohne next) das Plichtenheft klar war und alles gepasst hat.
Durch die Pflichtumstellung ist das alles nicht mehr gegeben. Meine für mich fehlenden Funktionen waren im alten Programm nicht perfekt aber durchaus ok.
jetzt darf ich jede Rechnung nachträglich per Pdf-writer anpassen.
das zum Thema E-Rechnung, gobd und zugferd.
Manuelle nervige Arbeit von dessen Ergebnis Datev nichts mitbekommt.
ich weiß ich hätte bis Dezember warten können aber ende des Jahres habe ich anderes zutun als mich mit so ner Umstellung rumzuschagen.
mein Plan ist es das jetzt erstmal auszusitzen und Anfang des Jahren neu zu entscheiden. Vielleicht schafft es ja Datev bis Dezember alles was auftragswesen (old) schon lange konnte auch in Next wieder einzubauen.
@ww3 schrieb:Hallo glasi,
das finde ich überhaupt nicht kurios.
Wenn ich vor der Anschaffung eines Programmes meine Anforderungen definiere (Pflichtenheft) und danach meine Auswahl treffe, komme ich auch zum gewünschten Ergebnis.
Leider wird aber sehr häufig der Weg beschritten, dass erst angeschafft und dann festgestellt wird: Huch, das geht ja gar nicht.
Und wenn Auftragswesen next nicht als die richtige Braut erkannt wird, gibt es ja woanders vielleicht die hübschere Braut.
Die meisten haben ja nicht direkt zum AWnext gegriffen, sondern sind vom AWonline gewechselt. Es bleibt auch keine andere Wahl, da die alte Version zum Ende des Jahres eingestellt wird. Die Funktionen sind derart verschlechtert wurden und zugleich sind noch sehr viele Fehler und "Bugs" vorhanden. (von der DATEV auch mehrfach besätigt - habe den Mailkontakt)
Das ein einfaches Programm sich derart verschlechtern kann, habe ich bei meiner Wahl Ende 2020 nicht für möglich gehalten. Unabhängig davon wird die Werbetrommel gerührt - wenn das Programm nur die Hälfte halten und ein Viertel funktionieren würde, wäre es ja schon mehr als in Ordnung.
Und noch zu einem anderen Kommentargeber: Ja das Programm ist günstig, aber liegt preislich voll im Wettbewerb - nur eben in der Leistung nicht. Im Vergleich zum alten AWonline ist es teurer geworden. Was hier verlangt wird sind auch keine Raketenwissenschaften sondern vernünftige Schriftgrößen, Preise die beim Belegweiterführen nicht genullt werden, einfache Positionsnummern usw.
Wenn ich meinen Kunden ein Multifunktionsgerät anbiete zum günstigen Preis und er nur schwarz-weiß einscannen kann, dann ist der günstige Preis auch keine Entschuldigung. Aber den Endnutzer interessiert die DATEV nicht, solange die Steuerberater die grünen Fahnen hissen.
Auftragswesen next // Schriftgröße - DATEV-Community - 437205
jetzt darf ich jede Rechnung nachträglich per Pdf-writer anpassen.
@BerndB Damit verstoßen Sie dann aber mal Fluchs gegen die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung, weil nicht Revisions sicher. Sie zerlegen also den einzigen denkbaren Grund sich mit AW next rumzuschlagen.
Ihnen ein schönes Wochenende.
Da stimme ich vollkommen zu, solange AW Next nicht alles kann was der alte konnte, ich aber nicht mehr zurück wechseln kann, habe ich keine andere Wahl. Also entweder warten und hoffen oder wechseln.
Das entscheidet sich dann Anfang des Jahres.
Sie unterlaufen jetzt schon die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung. Stimmen Sie das mit Ihrem Berater ab. Wenn Sie jedes mal nur das Logo auf die Rechnung bringen..... und die originale in der Buchhaltung langen ... vielleicht mit Protokoll tolerierbar.
--> Wechseln. So sehr sich Einzelne in Nürnberg abstrampeln und für uns Alles geben. Der 50 Jahre schwere Mühlstein um den Hals bremst jede positive Entwicklung aus.
Ob ich da etwas unter laufe, und wie kritisch diese Änderungen sind, kann man, ohne ein Beispiel gesehen zu haben, nicht beurteilen. Keine Sorge, das ist alles abgestimmt. 👍
Ich wollte gerade in unserem Musterbestand eine Rechnung mittels Auftragswesen next schreiben. Ich schaffe es leider nicht.
Was mache ich falsch? Zumal der Wechsel zwischen AW next und Stammdaten online echt der Hit ist 😂. Und ja, ich weiß, dass 1-9 keine korrekte ID ist. Warum kann ich sie dann dort aber hinterlegen? Dann findet also keine Prüfung statt? Oder erst in AW next?
Bin ich wieder zu schnell?
Ich schreibe auch Rechnungen ohne eingetragene Ust-ID.
Es fehlt wohl eine Steuernummer/USt-ID beim eigenen Mustermandanten, nicht beim Kunden.