Hallo zusammen, wir haben folgendes Problem:
Wir nutzen flächendeckend die digitalen Bescheide. Eine Mitarbeiterin A ruft täglich die Bescheide ab und ordnet diese den entsprechenden Sachbearbeitern zu.
Nun gibt es Mandanten (zB Kanzleibestand) für die Mitarbeiterin A gesperrt ist. Sie kann/soll also diese Bescheide nicht abrufen. Wer ruft die Bescheide ab? Wie löst ihr das bei euch in der Praxis?
Suche nach einem sinnvollen Workflow 😄 Danke und Grüße.
Beitrag verschoben und Kategorie entfernt durch @Sarah_Reitzmann
Nun, da braucht es eben eine Person des Vertrauens, der die entsprechende Berechtigung hat.
mfg
Das wird nicht gehen. Der Bescheid wird erst nach dem Abruf dem gesperrten Mandanten zugewiesen, zum Zeitpunkt des Abrufs kann das Dokument also noch gar nicht wissen, dass es nicht angezeigt werden soll.
Wie läuft das denn in Papierform ab, da ist doch das Problem dasselbe!?
Ich würde sagen, da hilft nur Empfangsvollmacht löschen.
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@silasb schrieb:
Wie löst ihr das bei euch in der Praxis?
Bei uns darf jeder alles sehen.
Bescheide der Kanzlei auch?
@silasb schrieb:Bescheide der Kanzlei auch?
Ja. Alles, oder nichts.
@silasb schrieb:Bescheide der Kanzlei auch?
Die Kolleginnen aus dem Sekretariat (auch die einzigen, die die Bescheide abrufen) brauchen den Kanzleimandanten nicht nur für die Bescheide, sondern auch fürs Mahnwesen. Es gibt drei Leute außerhalb der Geschäftsführung die Zugriff haben (müssen). Alle anderen Kolleg:innen sind gesperrt.
@silasb schrieb:Bescheide der Kanzlei auch?
Ja. Bei uns gibt es keine gesperrten Mandanten. Bei uns weiss auch jeder was der andere verdient (bzw. könnte es bei Interesse nachschauen).
Natürlich könnte man auch die digitale Bescheidübermittlung (nur) für die Kanzleibescheide abwählen, so dass die Bescheide nach wie vor per Briefpost kommen.
Soviel Bescheide werden es wohl nicht sein, die jährlich für die Kanzlei eintrudeln. Oder?
Und wenn man dann die Bescheide mittels Zustellvorllmacht an die Privatadresse des Kanzleiinhabers schickt, bekommt auch das Sekretariat davon nichts mit.
Gruß
Martin Heim
Bei uns fehlen die Haken bei den Untervollmachten für die entsprechend gesperrten Mandanten. Dadurch erhalten wir zwar eine E-Mail-Benachrichtigung, dass ein Bescheid zum Abruf bereitliegt, der Bescheid selbst kann jedoch nicht abgerufen werden.
Digitaler Bescheidabruf (DIVA II): Kein Abruf möglich trotz ... - DATEV Hilfe-Center
"Wenn eine Vollmacht mit nicht aktiviertem Kontrollkästchen elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt wurde, kann der Bescheid nur mit der DATEV SmartCard für Berufsträger oder mit dem Kammermitgliedsausweis eines vertretungsberechtigten Berufsträgers abgerufen werden. "